Nachricht
07:54 Uhr, 25.03.2011

Dresden reicht Klage gegen die Gagfah ein

Erwähnte Instrumente

  • Gagfah S.A.
    Aktueller Kursstand:  
    VerkaufenKaufen

Dresden (BoerseGo.de) - Die sächsische Landeshauptstadt Dresden wird Klage gegen das Immobilienunternehmen Gagfah einreichen. Der Stadtrat sprach sich am Donnerstag mit großer Mehrheit für eine Klage aus, wie die Stadtverwaltung am Abend mitteilte. Dem Unternehmen, das mehrheitlich dem US-Finanzinvestor Fortress gehört, droht damit eine Vertragsstrafe.

Die Stadt wirft der Gagfah vor, einen Vertrag aus 2006 verletzt zu haben. Damals verkaufte Dresden die 48.000 Wohnungen seiner städtischen Wohnungsbaugesellschaft Woba für 1,7 Milliarden Euro an die Gagfah. Nach Auffassung der Stadtverwaltung hat das Unternehmen gegen eine Sozialcharta verstoßen, die 2006 bei den Vertragsverhandlungen vereinbart worden war. Demnach sollte die Gagfah immer zuerst den Woba-Mietern ein Kaufangebot vorlegt, bevor sie deren Wohnungen an Dritte veräußert. Werden ganze Häuser verkauft, sollte diese Pflicht an die neuen Eigentümer weitergegeben werden.

Dies habe das Unternehmen mehrfach versäumt, so der Vorwurf der Stadt. Die Gagfah hat der Verwaltung Verhandlungen angeboten, ein Vergleich der Parteien ist trotz der gestrigen Entscheidung des Stadtrats aber immer noch möglich. Die nun im Raum stehenden Vertragsstrafen summieren sich auf bis zu 1,06 Milliarden Euro.

Von den drohenden juristischen Querelen nicht unbeeindruckt zeigte sich zuletzt der Gagfah-Aktienkurs, der binnen weniger Wochen jäh abstürzte. Die Abfahrt eingeläutet hatte Anfang Februar allerdings Vorstandschef William Brennan, der sich von Gagfah-Papieren im Wert von 4,7 Millionen Euro trennte. Wenig später ist zu Tage gekommen, dass die Stadt Dresden eine Anklage gegen das Unternehmen prüft.

Passende Produkte

WKN Long/Short KO Hebel Laufzeit Bid Ask
Keine Ergebnisse gefunden
Zur Produktsuche

Keine Kommentare

Du willst kommentieren?

Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.

  • für freie Beiträge: beliebiges Abonnement von stock3
  • für stock3 Plus-Beiträge: stock3 Plus-Abonnement
Zum Store Jetzt einloggen