DIS AG bleibt vorerst an der Börse
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Die Zeitarbeitsfirma DIS AG darf sich vorerst nicht von der Börse zurückziehen. Das Landgericht Düsseldorf hat dem Unternehmen eine einstweilige Verfügung zugestellt, derzufolge der Rückzug von der Börse nicht weiter betrieben werden darf. Zudem müsse das bereits begonnene Verfahren zur Aussetzung an der Frankfurter Börse gestoppt werden.
Die DIS AG will nach eigenen Angaben die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzen, um das Verfahren zum Widerruf der Börsenzulassung möglichst bald weiter betreiben zu können.
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