Diesel-Urteil: Autoaktien fallen deutlich
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Diesel-Fahrverbote in einzelnen Städten sind nach geltendem Recht grundsätzlich zulässig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem mit Spannung erwarteten Urteil entschieden. Allerdings wies das Gericht auch darauf hin, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben müsse.
Die Aktien der Autobauer fallen in einer ersten Reaktion auf neue Tagestiefs, wie die folgenden Charts zeigen.
Deutlich fester notieren die Aktien der Baumot Group. Das Unternehmen bietet eine Technologie zur Nachrüstung von Dieselantrieben an. Nach dem Urteil könnte es vermehrt zu Nachrüstungen kommen, um Fahrverbote doch noch zu vermeiden.
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