Diesel-Urteil: Autoaktien fallen deutlich
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
- VerkaufenKaufen
Diesel-Fahrverbote in einzelnen Städten sind nach geltendem Recht grundsätzlich zulässig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem mit Spannung erwarteten Urteil entschieden. Allerdings wies das Gericht auch darauf hin, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben müsse.
Die Aktien der Autobauer fallen in einer ersten Reaktion auf neue Tagestiefs, wie die folgenden Charts zeigen.
Deutlich fester notieren die Aktien der Baumot Group. Das Unternehmen bietet eine Technologie zur Nachrüstung von Dieselantrieben an. Nach dem Urteil könnte es vermehrt zu Nachrüstungen kommen, um Fahrverbote doch noch zu vermeiden.
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.