DEAG beendet rechtsstreit mit DCI
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Die DEAG Deutsche Entertainment AG und die Daimler Chrysler Immobilien GmbH (DCI) haben heute einen seit dem Jahr 2002 geführten, zuletzt beim BGH anhängigen Rechtsstreit über eine Zahlungsverpflichtung der DEAG von ca. 2,5 Millionen Euro durch Vergleich beigelegt.
Wie das Unternehmen am Freitag mitteilte, zahlt die DEAG einen Betrag von 220.000 Euro an DCI, zuzüglich zu den Geldern, die DCI als Vermieterin bereits von der "Der Glöckner von Notre Dame" Musical Produktions GmbH i. I. Anfang 2005 direkt zugeflossen sind. Damit seien alle von DCI geltend gemachten Forderungen erledigt. Aufgrund der vorsorglich gebildeten Rückstellungen entstehe für die DEAG keine Ergebnisbelastung.
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