Celanese - Verfahren um Abfindung geht weiter
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Das von Minderheitsaktionären der Celanese AG angestrebte Verfahren um höhere Abfindungen geht in die nächste Runde. Wie das Chemieunternehmen am Montag mitteilte, hat das Oberlandesgericht Frankfurt 23 Anträge auf Einleitung eines Spruchverfahrens für zulässig erklärt.
Ursprünglich wurden sämtliche 44 Anträge auf Einleitung eines Spruchverfahrens zur gerichtlichen Bestimmung der im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG und der Celanese AG festgelegten Abfindung und Ausgleichszahlung vom Landgericht Frankfurt am Main aus formalen Gründen als unzulässig zurückgewiesen. Dagegen wurden 33 sofortige Beschwerden eingelegt.
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