BVerfG-Urteil zum ESM: Gespannte Erwartung
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Karlsruhe/ Berlin (BoerseGo.de) – Die Welt blickt heute voller Spannung in die deutsche Provinz - nach Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Vormittag sein Urteil zum Euro-Rettungsschirm ESM und zum europäischen Fiskalpakt. Die Karlsruher Richter entscheiden, ob diese dem Grundgesetz entsprechen und von Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnet werden können.
Die 37.000 Kläger sind der Ansicht, dass die Vorgehensweisen in der Euro-Rettung nicht ausreichend demokratisch legitimiert sind. Auch befürchten sie ein unkalkulierbares Haftungsrisiko für Deutschland. Sollte der Rettungsschirm scheitern, wird ein Ende der Euro-Währung befürchtet. Geklagt haben unter anderem der CSU-Politiker Gauweiler, die Linksfraktion und der Verein „Mehr Demokratie“. Deutschland hat als einziges Euro-Land den Vertrag zum Europäischen Stabilitätsmechanismus noch nicht ratifiziert. Der neue permanente Fonds ESM soll den vorläufigen Schutzschirm EFSF ablösen und ein Kreditvolumen von 500 Milliarden Euro beinhalten.
Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertritt die Bürger, die sich einer Beschwerde des Vereins „Mehr Demokratie“ angeschlossen haben. Die frühere Bundesjustizministerin befürchtet einen Machtverlust des Bundestages: Die durch sie vertretenen Kläger sorgten sich, dass „die Gestaltungs- und Kontrollrechte des von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Bundestags auf die EU-Kommission und die EZB übergehen“, sagte sie der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwoch). Diese Rechte seien zentral für die parlamentarische Demokratie.
Der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz (SPD), geht hingegen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht ein positives Votum treffen wird. Sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat sei eine deutliche Zwei-Drittel-Mehrheit für die entsprechenden Verträge zustandegekommen, sagte er der „Augsburger Allgemeinen“ (Mittwoch). Dies müsse die Messlatte für das Gericht sein.
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