BVerfG-Urteil zu ESM und Fiskalpakt schafft Klarheit
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Frankfurt (BoerseGo.de) - Das Bundesverfassungsgericht hat heute grünes Licht für den Euro-Rettungsschirm ESM erteilt. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Haftungsgrenze Deutschlands von 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung des Bundestages geändert werden könnte. „Das Urteil war so weitestgehend von den Marktteilnehmern erwartet worden. Die erste Reaktion der Märkte ist positiv, da dadurch ein weiterer Unsicherheitsfaktor in der Euro-Staatsschuldenkrise beseitigt worden ist“, kommentiert Frank Engels, Leiter Portfoliomanagement Renten bei Union Investment, den Entscheid aus Karlsruhe.
Das Urteil schaffe endlich Klarheit, betont Engels. Die Zustimmung zum ESM und zum Fiskalpakt könne nun erfolgen, und es entstehe Sicherheit über die konkrete Ausgestaltung des permanenten Rettungsschirms. „Die Verfassungsrichter sind ihrer Linie treu geblieben, indem sie konsistent zu den früheren Urteilen zur Griechenlandhilfe und zum EFSF entschieden haben. Auch damals hatte das Gericht eine weitreichende Beteiligung des deutschen Parlaments angemahnt, aber nicht prinzipiell gegen die Kreditgewährung an Griechenland oder gegen die Statuten des EFSF gestimmt“, so der Experte. Da zudem die EZB ihre potenziellen Interventionen unter dem in der letzten Woche angekündigten Outright Monetary Transactions-Programm explizit an die Rettungsschirme EFSF bzw. ESM binde, sei jetzt der Rahmen geschaffen, um mögliche weitere Hilfen für Spanien auf den Weg zu bringen.
Insgesamt sollte die heutige Entscheidung aus Sicht Engels das bereits positive Risikosentiment im Markt unterstützen. „Wir erwarten daher kurzfristig weiteren Rückenwind für Risikoanlagen wie Aktien, Unternehmens- und Emerging Market-Anleihen sowie Anleihen aus der Europeripherie. Auch der Euro sollte weiter vom Abbau der Unsicherheit profitieren“, resümiert der Fondsmanager.
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