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12:09 Uhr, 11.07.2012

BVerfG: Rückzug vom Börsenparkett stellt keine Eigentumsverletzung dar

Karlsruhe (BoerseGo.de) - Verletzt der Rückzug eines Unternehmens von der Börse das Eigentumsrecht der Aktionäre? Über diese Grundsatzfrage hat am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Richter bekräftigten in ihrem Urteil die vor zehn Jahren aufgestellten Regeln, die Minderheitsaktionären Anspruch auf ein Abfindungsangebot samt Spruchverfahren zuerkennen.

Das Recht darauf, dass die Aktien gelistet blieben, wollten die Richter den Aktionären allerdings nicht zumessen. Der Rückzug eines Unternehmens von der Börse verletze nicht das Eigentumsrecht von Aktionären. Der Erste Senat wies damit zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Regeln ab, die der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vor zehn Jahren aufgestellt hatte. (Az.: 1 BvR 3142/07 u.a.). Geklagt hatten eine Kleinaktionärin sowie ein Großaktionär, die ihre Rechte verletzt sahen.

Mit dem Grundsatzurteil hat das Bundesverfassungsgericht die Weichen für eine einheitliche Rechtsprechung zum Delisting geschaffen. Ein Delisting-Gesetz gibt es allerdings nicht.

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Über den Experten

Bernd Lammert
Bernd Lammert
Finanzredakteur

Bernd Lammert arbeitet als Redakteur seit 2010 bei der BörseGo AG. Er ist studierter Wirtschafts- und Medienjurist sowie ausgebildeter Journalist. Das Volontariat absolvierte er noch beim Radio, beruflich fand er dann aber schnell den Weg in andere Medien und arbeitete u. a. beim Börsen-TV in Kulmbach und Frankfurt sowie als Printredakteur bei der Financial Times Deutschland in Berlin. In seinen täglichen Online-Berichten bietet er Nachrichten und Informationen rund um die Finanzmärkte. Darüber hinaus analysiert er wirtschaftsrelevante Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte für eine Finanzagentur. Grundsätzlich ist Bernd Lammert der Ansicht, dass aktuelle Kenntnisse über die Märkte sowie deren immanente Risiken einem keine Erfolge schlechthin garantieren, aber die Erfolgschancen deutlich erhöhen können.

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