Bundesgerichtshof bestätigt Kartellamts-Einschätzung zu Apple
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
DOW JONES--Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag die Einschätzung des Bundeskartellamts zu Apples Bedeutung für den Wettbewerb bestätigt.
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs habe die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, "dass Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat", teilte der BGH mit, das oberste deutsche Gericht in Zivil- und Strafsachen. Entsprechend habe eine Beschwerde dagegen "keinen Erfolg" gehabt.
Das Bundeskartellamt hatte 2023 entschieden, dass Apple - sowie alle mit dem Konzern verbundenen Unternehmen - eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Die Entscheidung gilt für fünf Jahre. Apple und eine deutsche Apple-Konzerngesellschaft hatten dagegen Beschwerde eingelegt und beantragt, den Beschluss aufzuheben.
Die Feststellung der Wettbewerbsbedeutung eines Unternehmens durch das Bundeskartellamt ist der erste Schritt in einem zweistufigen Verfahren zur Stärkung der wettbewerblichen Missbrauchsaufsicht. Im zweiten Schritt kann das Bundeskartellamt dem betroffenen Unternehmen "bestimmte Verhaltensweisen untersagen", zum Beispiel in Bezug auf Wettbewerber.
Kontakt zur Autorin: ulrike.dauer@wsj.com; @UlrikeDauer_
DJG/uxd/cbr
Copyright (c) 2025 Dow Jones & Company, Inc.
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|