Bundesbank: Bisher keine Produktionsverlagerung wg höherer CO2-Preise
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Von Hans Bentzien
FRANKFURT (Dow Jones) - Deutsche Unternehmen haben nach Erkenntnissen der Bundesbank bisher keine Produktion wegen höherer CO2-Preise im Rahmen des Emissionshandelssystems (ETS) in weniger streng regulierte Regionen ausgelagert. "Bislang finden sich keine signifikanten Hinweise darauf, dass deutsche Unternehmen angesichts der verschärften Emissionsgesetzgebung verstärkt auf Produktionsstandorte mit einer weniger strengen Klimapolitik auswichen", heißt es im aktuellen Monatsbericht für September. Die Studie erfasst Daten bis 2022.
Das ETS beruht auf dem Prinzip "deckeln und handeln". Dabei legt die EU Emissionsobergrenzen an Treibhausgasen fest, und die Mitgliedstaaten geben entsprechende Emissionszertifikate aus, die am Markt handelbar sind. Die Obergrenzen und damit die Berechtigungen, Treibhausgase zu emittieren, sinken im Zeitverlauf. Unter diesen Rahmenbedingungen stieg der Zertifikatepreis unter zum Teil starken Schwankungen auf zeitweise 100 Euro pro Tonne CO2-Äquivalent und lag zuletzt bei circa 70 Euro pro Tonne.
Die Unternehmen stehen angesichts steigender Emissionskosten vor der Wahl, ihre Emissionen durch Investitionen in emissionsärmere Technologien zu verringern, Zertifikate zu erwerben oder nicht mehr wettbewerbsfähige Produktionsstätten im Geltungsbereich des EU-ETS zu schließen. Sie können die Produktion dann möglicherweise in Regionen verlagern, in denen Emissionen günstiger sind. Letzteres ist nach Angaben der Bundesbank zumindest bis 2022 nicht in signifikantem Ausmaß geschehen.
Sie weist darauf hin, dass Unternehmen mit vergleichsweise hohen Treibhausgasemissionen schon vor den ETS-Reformen von 2013 und 2021 überdurchschnittlich im außereuropäischen Ausland präsent gewesen seien. "Außerdem reduzierten Unternehmen, die vor allem innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) präsent sind, ihre Treibhausgasemissionen seit 2014 stärker als Unternehmen der gleichen Branche, die hohe Direktinvestitionsbestände außerhalb des EWR unterhalten."
Da eine international koordinierte Klimapolitik mit weitgehend einheitlichen Emissionspreisen politisch unrealistisch sei, könnte die EU auf international unterschiedliche CO2-Preise, die den Wettbewerb verzerrten, wirtschaftspolitisch reagieren. "Eine Maßnahme hierzu ist der im Oktober 2023 eingeführte Grenzausgleichsmechanismus."
Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com
DJG/hab/kla
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