Kommentar
21:00 Uhr, 10.11.2025
Bitcoin-Community in Aufruhr wegen europäischer Krypto-Regulierung
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- “Sehr besorgniserregend: Die EU hat gerade Barzahlungen über 10.000 Euro verboten und wird ab 2027 für jede Bitcoin-Transaktion einen Identitätsnachweis verlangen”, warnt in einem X-Post der BTC-Newskanal “Simply Bitcoin”. Es handele sich um eine Kriminalisierung von Privatsphäre.
- Auch andere Krypto-Influencer äußern sich kritisch in den Sozialen Medien über restriktive Regulierungsansätze vonseiten der Europäischen Union. Hintergrund ist die neue Anti-Geldwäsche-Verordnung (AMLR), welche im Juli 2027 in Kraft treten soll.
- Patrick Hansen, Direktor für EU-Strategie und -Politik bei Circle, hält jedoch wenig von den Vorwürfen: “Wieder behaupten eine Reihe großer Krypto-Accounts, dass die bevorstehenden AML-Regeln die Selbstverwahrung oder anonyme Krypto- und Bitcoin-Transaktionen in der EU verbieten werden. Das ist falsch”
- Bereits im März erklärte er in einer Reihe von X-Posts, dass die Verpflichtungen der AMLR nur für Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) gelten würden. Dazu “gehören Börsen, Broker und Custodial Wallets, nicht jedoch Individuen die auf Selbstverwahrung setzen.”
- Es gebe durchaus schlechte Nachrichten: “In Bezug auf Händlerzahlungen (AMLR Art. 59) wurden Barzahlungen leider auf maximal 10.000 Euro begrenzt. EU-Mitgliedstaaten können sogar noch niedrigere Grenzen festlegen, wenn sie dies wünschen.”
- Aber: Es werde kein Verbot von Selbstverwahrung oder P2P-Transaktionen geben. Die Verordnung schränke Peer-to-Peer-Transfers oder die Verwendung privater Wallets nicht ein und Anbieter wie Ledger und MetaMask seien von der Regulierung nicht betroffen.
- Die Auswirkungen auf Privatanleger, welche in Bitcoin oder andere Krypto-Assets investieren, dürften daher äußerst gering sein. Das dürfte viele Community-Mitglieder beruhigen, obwohl noch nicht alle mit diesen Erklärungen zufrieden sind.
- “Simply Bitcoin” korrigierte inzwischen den ursprünglichen X-Post und schrieb: “Die AMLR der EU begrenzt Barzahlungen auf 10.000 Euro und wendet Identitätsprüfungsvorschriften auf Krypto-Dienstleister an, nicht auf jede Bitcoin-Transaktion. Aber jede Regulierung geht in eine Richtung: in Richtung Kontrolle.”
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