Bild: Finanzministerium plant Umgehung der Schuldenbremse
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Berlin (BoerseGo.de) - Werden die im Grundgesetz verankerten strikten Vorschriften zur Schuldenbegrenzung bereits vier Jahre vor ihrem Inkrafttreten aufgeweicht? Laut einem Zeitungsbericht arbeitet das Bundesfinanzministerium an einem Gesetzentwurf, mit dem sich die ab 2016 geltende Schuldenbremse umgehen lässt. „Wenn die nach der Schuldenregel zulässige Kreditaufnahme überschritten worden ist, soll ein Plan angefertigt werden, wie die Schulden wieder getilgt werden können“, schreibt die "Bild"-Zeitung am Dienstag. Dem Plan soll der Bundestag dann zustimmen. Damit wäre ein Überschreiten der Grenze legitimiert. Die Zeitung beruft sich auf einen Entwurf zur Änderung des sogenannten Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes. In diesem sind Anweisungen geregelt, um den Finanzmarkt in turbulenten Zeiten zu stabilisieren.
Die ab dem Jahr 2016 geltende Schuldenbremse besagt, dass sich der Staat darf pro Jahr nur noch mit höchstens zehn Milliarden Euro neu verschulden darf. Mit der Anpassung des Gesetzes sorgt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) offenbar vor: Die Euro-Krise könnte sich in den kommenden Monaten verschlimmern und neue Turbulenzen an den Finanzmärkten, in der Bankenlandschaft und auch in der Realwirtschaft hervorrufen.
Am Montag hat sich Deutschland erstmals zum Nulltarif verschuldet bzw. Investoren zahlten der Bundesregierung sogar eine (Sicherheits-) Prämie für ihre Anleihe.
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