Augusta - Anfechtungsklage gegen HV-Beschlüsse
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Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Augusta Technologie AG am 7. Januar 2005 wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft zunächst in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten und Einstellungen von Beträgen in die Kapitalrücklage durch Zusammenlegung von Aktien herabzusetzen und sodann durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen.
Wie das Unternehmen mitteilte, hat ein Aktionär gegen diese Beschlüsse beim Landgericht Frankfurt am Main Klage erhoben. Er habe beantragt, die Nichtigkeit der Beschlüsse festzustellen, hilfsweise, die Beschlüsse für nichtig zu erklären. Aus Sicht der Gesellschaft habe diese Klage jedoch keine Aussicht auf Erfolg.
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