Analyse
18:55 Uhr, 26.09.2023

AMAZON: FTC erhebt Kartellklage gegen den „Monopolisten“!

Das illegale Verhalten von Amazon verhindere Wettbewerb, verteidige die Monopolmacht des Onlinehändlers und erlaube es, die Preise in die Höhe zu treiben, die Qualität zu verschlechtern und Innovationen für Verbraucher und Unternehmen zu unterdrücken, heißt es in der Klage.

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Die US-Bundesbehörde Federal Trade Commission (FTC) sowie die Generalstaatsanwälte von 17 US-Bundesstaaten haben eine gemeinsame Kartellklage gegen den Onlinehändler und Cloudanbieter Amazon eingereicht. Dem Konzern wird vorgeworfen, durch illegale Taktiken seine Monopolstellung zu verteidigen und Wettbewerb zu verhindern. Zuvor hatte die FTC Amazon schon wegen „irreführender“ Methoden bei der Anmeldung und Kündigung vom Prime-Service verklagt.

Mit seinen Machenschaften verhalte sich Amazon auf zwei Märkten illegal, und zwar auf dem „Online-Superstore-Markt, der Käufer bedient, und dem Markt für Online-Marktplatzdienste, die von Verkäufern erworben werden“, erläutert die FTC.

Durch Anti-Discounting-Maßnahmen halte Amazon etwa andere Onlinehändler davon ab, niedrigere Preise als Amazon anzubieten. „Stellt Amazon beispielsweise fest, dass ein Verkäufer woanders Waren zu niedrigeren Preisen anbietet, kann Amazon die rabattierenden Verkäufer so weit unten in den Suchergebnissen von Amazon verstecken, dass sie praktisch unsichtbar werden“, schreibt die FTC. Damit nutze Amazon seine Marktmacht auf illegale Weise, um Konkurrenten zu behindern. Außerdem mache Amazon die „Prime“-Berechtigung für Produkte davon abhängig, „dass Verkäufer den kostspieligen Fulfillment-Service von Amazon nutzen, was es für Verkäufer auf Amazon erheblich teurer gemacht hat, ihre Produkte auch auf anderen Plattformen anzubieten. Dieser rechtswidrige Zwang hat wiederum die Fähigkeit der Wettbewerber eingeschränkt, effektiv mit Amazon zu konkurrieren“, schreibt die FTC.

„Amazon ist ein Monopolist, der seine Macht nutzt, um die Preise für amerikanische Käufer zu erhöhen und von Hunderttausenden Online-Verkäufern horrende Gebühren zu verlangen“, sagte John Newman, stellvertretender Direktor des Bureau of Competition der FTC, laut Pressemitteilung. „Selten in der Geschichte des US-amerikanischen Kartellrechts hatte ein Fall das Potenzial, so viel Gutes für so viele Menschen zu bewirken.“ Die Aktivitäten von Amazon beträfen Einzelhandelsumsätze in Höhe von Hunderten Milliarden Dollar, Hunderttausende verschiedene Produkte und über hundert Millionen Käufer, so die FTC.

Fazit: Die Kartellklage bedeutet gehörigen Gegenwind für den Fast-Monopolisten Amazon beim Onlinehandel. Die Aktien notieren zuletzt knapp drei Prozent im Minus. Ziel der Klage ist eine einstweilige Verfügung gegen Amazon, die den Konzern an seinen illegalen Praktiken hindern würde. Im schlimmsten Fall erlaubt das US-Recht auch eine Zerschlagung von Monopolisten, es gilt aber als unwahrscheinlich, dass diese Möglichkeit gegen Tech-Riesen wie Amazon, die sich in vielen Bereichen eine monopolartige Stellung aufgebaut haben, zum Einsatz kommt. Zerlegt in seine Einzelteile könnte Amazon sogar wertvoller sein als in seiner Konglomeratsform, sodass Aktionäre womöglich sogar einer Zerschlagung ohne große Sorgen entgegensehen könnten. Das größte Risiko für Amazon dürften Maßnahmen sein, die den Marktanteil des Giganten im Onlinehandel wirksam begrenzen und kleineren Konkurrenten helfen.

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