Aktionärsschützer gegen Anhebung der Aufsichtsratsvergütung bei Siemens
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München (BoerseGo.de) - Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) hat sich gegen die geplante Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung bei Siemens ausgesprochen und will ihre Zustimmung auf der anstehenden Hauptversammlung mit den von ihr verwalteten Stimmrechten verweigern. Man sei grundsätzlich mit der Aufarbeitung der Korruptionsfälle durch den Siemens-Aufsichtsrat zufrieden und schlage vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats dafür mit einer zusätzlichen Einmalvergütung zu belohnen, teilte die SdK am Freitag mit. Darüber hinaus sehe man aber keinen Anlass für eine Anhebung der Aufsichtsratsvergütung. Dies gelte insbesondere auch mit Blick auf die derzeitige Wirtschaftskrise und aus Solidarität mit den Siemens-Mitarbeitern.
Die Siemens AG will die Bezahlung ihrer Aufsichtsräte drastisch erhöhen. Darüber sollen die Aktionäre auf der nächsten Hauptversammlung des Unternehmens am 27. Januar abstimmen. Der Vorschlag sieht vor, den fixen Teil der Vergütung durch eine kurzfristige, am Konzernjahresergebnis orientierte Variante, und eine mittelfristige, am Dreijahresdurchschnitt des Konzernergebnisses orientierte Bezahlung zu ergänzen. Nach Berechnungen des "Vereins von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG, e.V." hätte dieser Vorschlag zur Folge, dass sich beispielsweise die Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden für 2008 von derzeit 309.875 Euro auf 796.600 Euro erhöht (+157%). Bei den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern bewegen sich die Steigerungsraten nach Angaben des Vereins zwischen 45% und 100%.
Prinzipiell wende man sich gegen die Tendenz, einen Großteil der Aufsichtsratsvergütung, wie bei der Vorstandsvergütung, an die kurzfristige Ergebnisentwicklung der Unternehmen zu koppeln, so die SdK. Dazu seien die Aufgaben von Aufsichtsrat und Vorstand zu unterschiedlich. Deshalb könnten beide Gremien auch nicht mit den gleichen Instrumenten gemessen und vergütet werden. Außerdem biete ein hoher Anteil variabler Vergütung keinen Anreiz zu einem konservativen Ergebnisausweis und strenger Kontrolle. Zudem fordert die SdK "grundsätzlich aufgrund der in der Vergangenheit auch teilweise ausufernden Vorstandsvergütungen, den unmittelbaren Einfluss der Anteilseigner bei der Festlegung der Managergehälter zu stärken". Aktionäre sollten, ähnlich wie in Großbritannien, auch hierzulande die Möglichkeit erhalten, auf der Hauptversammlung über die Vergütung der Manager abzustimmen. In Großbritannien sei das Votum zwar nicht bindend, gegen eine mehrheitliche Ablehnung könnten allzu üppige Vergütungen aber nur schwer durchgesetzt werden. Eine entsprechende Regelung könnte ohne größere Schwierigkeiten im deutschen Aktiengesetz verankert werden, so die SdK.
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