Welche Vorteile haben Investmentfonds?
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Risikostreuung
Bei Investmentfonds ist eine Risikostreuung gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel dürfen maximal 5 Prozent des Fondsvermögens in ein einzelnes Unternehmen investiert werden. Viele Fonds halten Anteile an über 100 Unternehmen aus verschiedenen Branchen und Ländern. Darüber hinaus kann das Fondsmanagement abhängig von den Fondsbedingungen auch in verzinsliche Wertpapiere oder Immobilien investieren. Dadurch fällt ein Totalverlust oder ein starker Kursverlust einer Aktie nicht so stark ins Gewicht. Das Gesamtrisiko sinkt dadurch. Mit der Direktanlage in Aktien lässt sich diese Risikostreuung kaum realisieren.
Flexibilität
Mit Investmentfonds ist man als Sparer sehr flexibel. Ein- und Auszahlungen sind börsentäglich in beliebiger Höhe möglich. Auch wenn Fonds besonders für das langfristige Sparen geeignet sind, gibt es keine Mindestanlagedauer oder Kündigungsfristen. Die Anleger sind nicht an einen Vertrag gebunden.
Vermögensaufbau
Fonds eignen sich vor allem für den langfristigen Vermögensaufbau und für die Altersvorsorge. Schon mit kleinen Beiträgen können Sparer Anteile an Investmentfonds erwerben. Eine Mindestanlagesumme gibt es in der Regel nicht. Sparpläne sind oft schon ab 25 Euro pro Monat möglich.
Transparenz
Fondsgesellschaften informieren halbjährlich mit umfangreichen Berichten über die getätigten Transaktionen. Damit ist für den Anleger auch Transparenz gewährleistet. Zudem stellen die meisten KAGs im Internet aktuelle Informationen über die Aufteilung des Fondsvermögens nach Branchen oder Regionen sowie über die größten Einzelpositionen der Fonds bereit. Bei anderen Formen der Altersvorsorge (z.B. bei Lebensversicherungen) wissen die Anleger oft nicht genau, wie ihr Vermögen angelegt ist.
Sicherheit
Seit dem für die allermeisten Anleger undenkbaren Zusammenbruch einer Großbank wie Lehman Brothers spielt das Emittentenrisiko bei Geldanlagen wieder eine größere Rolle. Fonds sind laut Investmentgesetz Sondervermögen: Die Vermögensgegenstände eines Investmentfonds sind getrennt von der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) bei einer Depotbank hinterlegt. Die zum Investmentvermögen gehörenden Guthaben werden auf Sperrkonten geführt. Damit gerät das investierte Vermögen der Anleger bei einer wirtschaftlichen Schieflage der Fondsgesellschaft nicht in Gefahr: Bei einer möglichen Insolvenz ist dieses Sondervermögen gesetzlich geschützt und fließt nicht in die Konkursmasse mit ein. Diese gesetzlich vorgegebene Struktur stellt den entscheidenden Unterschied zu Zertifikaten dar, die als Inhaberschuldverschreibung emittiert werden und bei denen die Einlagensicherung nicht gewährleistet ist.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.