Wissensartikel
10:43 Uhr, 25.10.2022

Was man zur Zusammensetzung des DAX wissen muss

Im DAX werden die 40 enthaltenen Aktien nach Marktkapitalisierung gewichtet, dabei werden nur Aktien im Streubesitz berücksichtigt. Ein Einzelwert wird grundsätzlich maximal mit 10 % gewichtet (die Gewichtung kann aber kurzzeitig bis zum nächsten Anpassungstermin auch höher sein).

Erwähnte Instrumente

  • DAX
    ISIN: DE0008469008Kopiert
    Kursstand: 11.712,17 Pkt (XETRA) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung

Die Gewichtung wird sekündlich neu berechnet, ebenso wie der Kurs des Index. Und zwar von spätestens 9:06 Uhr bis 17:30 Uhr.

Um im DAX gelistet zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein

  • Listing im Regulierten Markt der Frankfurter Börse (früher: Prime Standard)
  • fortlaufender Handel in Xetra
  • Streubesitz der Aktien mindestens 10 %.
  • Die AG muss in Deutschland sitzen oder aber alternativ sitzt dort zumindest ein Teil der Geschäftsführung, dann reicht auch der formale Sitz der AG/SE in der EU.
  • Neuzugänge müssen mindestens zwei Jahre in Folge ein positives EBITDA ausgewiesen haben.
  • mindestens 30 Handelstage seit Erstnotiz verstrichen.
  • Vierteljährliche Veröffentlichung von Quartalszahlen bzw. Geschäftsbericht.
  • Bestimmte Vorschriften des Deutscher Corporate Governance Kodex in Bezug auf Prüfungsausschüsse müssen eingehalten werden.

Es gibt vier Regeln für die Anpassung der Zusammensetzung des DAX

Maßgeblich ist nicht mehr wie früher der Börsenumsatz UND die Marktkapitalisierung, sondern nur noch letztere, und zwar die Freefloat-MarketCap.

Die Ranglisten werden hier regelmäßig veröffentlicht.

Fast-Exit (60/47) Ein Unternehmen muss den DAX verlassen, wenn es nach Freefloat-Marktkapitalisierung nicht mehr zu den 59 größten Unternehmen gehört und wird durch die Aktie eines Unternehmens ersetzt, das mindestens auf Rang 47 steht.

Fast-Entry (33/47) Ein Unternehmen wird dann in den DAX aufgenommen, wenn es nach Freefloat-Marktkapitalisierung mindestens zu den 33 größten Unternehmen zählt, ein bestehendes Index-Mitglied aber mindestens auf Rang 47 abgerutscht ist.

Regular-Exit (53/47) Ein Unternehmen muss den DAX verlassen, wenn es nach Freefloat-Marktkapitalisierung nicht mehr zu den 52 größten gehört, ein Aspirant aber mindestens Rang 47 erreicht.

Regular-Entry (40/47) Ein Unternehmen darf neu in den DAX, wenn es nach Freefloat-Marktkapitalisierung mindestens zu den 40 größten Unternehmen zählt und falls ein Wert aus dem Index existiert, der mindestens auf Rang 47 abgerutscht ist.

  • Zu den ordentlichen Anpassungsterminen im März und September werden alle vier Regeln angewendet.
  • Die Fast-Exit- und Fast-Entry-Regel werden dagegen zusätzlich auch im März und Juni angewendet (außerordentliche Anpassungstermine).

In Tabellenform:

DAX Kandidaten-Rang
nach FF- MarketCap
Alternativ-Kandidaten-Rang
nach FF-MarketCap
März Juni Sept Dez

Fast Exit 60 47 X X X X
Fast Entry 33 47 X X X X
Regular Exit 53 47 X X
Regular Entry 40 47 X X

Weitere Informationen

Die Free Float-Marktkapitalisierung wird zu einem bestimmten Stichtag (letzter Handelstag im Monat) berechnet. Diese wird aus dem durchschnittlichen volumengewichteten Durchschnittspreis (volume weighted average price=VWAP) der letzten 20 Handelstage ermittelt.

Den umfangreichen Index-Leitfaden "Guide to the DAX Equity Indices" kann man hier herunterladen.

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Über den Experten

Daniel Kühn
Daniel Kühn
Chefredakteur

Daniel Kühn ist seit 1996 aktiver Trader und Investor. Nach dem BWL-Studium entschied sich der vielseitig interessierte Börsen-Experte zunächst für eine Karriere als freier Trader und Journalist. Seit 2012 leitet Daniel Kühn die Redaktion von stock3 (vormals GodmodeTrader)
Besondere Interessenschwerpunkte des überzeugten Liberalen sind politische und ökonomische Fragen und Zusammenhänge, Geldpolitik, Aktien, Hebelprodukte, Edelmetalle und Kryptowährungen sowie generell neuere technologische Entwicklungen.

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