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09:35 Uhr, 27.02.2008

VW-Affäre: Beide Seiten legen Revision ein

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Braunschweig (BoerseGo.de) - Der ehemalige VW-Betriebsratschef Klaus Volkert und der Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer haben gegen die Urteile des Landgerichts Braunschweig im Zusammenhang mit der VW-Affäre wie angekündigt Revision eingelegt. Zwischenzeitlich habe auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, allerdings nur betreffend das Urteil gegen Volkert, teilte das Landgericht am Dienstag mit. Volkert und Gebauer waren am 22.02.08 wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue und Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten bzw. einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden.

Die Kammer habe nun bis Ende April Zeit, das Urteil schriftlich niederzulegen, so das Landgericht. Danach müssten die Revisionen binnen eines Monats begründet werden. Zuständig für die Revisionen ist der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) in Leipzig. Bis zu einer Entscheidung durch den BGH sind die Urteile nicht rechtskräftig.

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Über den Experten

Oliver Baron
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Experte für Anlagestrategien

Oliver Baron ist Finanzjournalist und seit 2007 als Experte für stock3 tätig. Er beschäftigt sich intensiv mit Anlagestrategien, der Fundamentalanalyse von Unternehmen und Märkten sowie der langfristigen Geldanlage mit Aktien und ETFs. An der Börse fasziniert Oliver Baron besonders das freie Spiel der Marktkräfte, das dazu führt, dass der Markt niemals vollständig vorhersagbar ist. Der Aktienmarkt ermöglicht es jedem, sich am wirtschaftlichen Erfolg der besten Unternehmen der Welt zu beteiligen und so langfristig Vermögen aufzubauen. In seinen Artikeln geht Oliver Baron u. a. der Frage nach, mit welchen Strategien und Produkten Privatanleger ihren Börsenerfolg langfristig maximieren können.

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