VW-Affäre: Beide Seiten legen Revision ein
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
Braunschweig (BoerseGo.de) - Der ehemalige VW-Betriebsratschef Klaus Volkert und der Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer haben gegen die Urteile des Landgerichts Braunschweig im Zusammenhang mit der VW-Affäre wie angekündigt Revision eingelegt. Zwischenzeitlich habe auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, allerdings nur betreffend das Urteil gegen Volkert, teilte das Landgericht am Dienstag mit. Volkert und Gebauer waren am 22.02.08 wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue und Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten bzw. einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden.
Die Kammer habe nun bis Ende April Zeit, das Urteil schriftlich niederzulegen, so das Landgericht. Danach müssten die Revisionen binnen eines Monats begründet werden. Zuständig für die Revisionen ist der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) in Leipzig. Bis zu einer Entscheidung durch den BGH sind die Urteile nicht rechtskräftig.
World of Trading 2024: Triff die stock3-Experten live vor Ort
Am 22. & 23.11. findet die World of Trading in Frankfurt statt & stock3 ist mit dabei. Wir laden Dich ein, uns & unsere Experten näher kennenzulernen. Mit dabei sind u.a. Bastian Galuschka, Sascha Gebhard u.v.m.
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.