Fundamentale Nachricht
09:52 Uhr, 02.06.2016

Vom VL-Sparer zum Aktionär

Arbeitnehmer können mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) Aktien ihres Arbeitgebers kaufen in Aktienfonds investieren.

Erwähnte Instrumente

  • DAX
    ISIN: DE0008469008Kopiert
    Kursstand: 10.204,44 Pkt (XETRA) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung

Frankfurt (GodmodeTrader.de) - Arbeitnehmer können mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) Aktien ihres Arbeitgebers kaufen und so am Erfolg ihres Unternehmens teilnehmen. Unternehmen, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, bieten ihren Mitarbeitern in vielen Fällen so genannte Belegschaftsaktien an. Die Mitarbeiter erhalten diese Papiere meist zu besonders attraktiven Konditionen. Vorteile: Der Rabatt wirkt bei Kursrückgängen wie ein Puffer, gleichzeitig profitieren die Arbeitnehmer vollumfänglich von den Dividenden und Kurssteigerungen der Papiere, wie der Deutsche Fondsverband BVI in einer Publikation aus der Serie „Finanzwissen für alle“ schreibt.

Für Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen ohne Belegschaftsaktien arbeiteten oder die nicht auf eine einzelne Aktie setzen wollten, gebe es ebenfalls eine Lösung: Sie könnten ihre vermögenswirksamen Leistungen in Aktienfonds investieren. Der Vorteil sei, dass das Geld des Sparers breit gestreut werde. Im Vergleich zu einem Einzelinvestment seien die Risiken entsprechend geringer. Dass sich Aktienfonds lohnen könnten, zeige folgendes Rechenbeispiel: Wer regelmäßig monatlich 100 Euro in einen Aktienfonds mit deutschen Aktien eingezahlt habe, hätte nach 15 Jahren im Schnitt einen Depotwert von knapp 30.000 Euro erreicht. Eingezahlt worden seien de facto aber nur 18.000 Euro. Dies entspreche einer jährlichen Rendite von rund sechs Prozent, heißt es weiter.

„Arbeitnehmer dürfen jährlich bis zu 480 Euro vermögenswirksam anlegen. Das sind 40 Euro im Monat, die der Arbeitgeber im Idealfall komplett trägt. Die Laufzeit der VL-Verträge beträgt in der Regel sieben Jahre. Auf eine sechsjährige Phase mit laufenden Einzahlungen folgt eine einjährige Ruhezeit. Beträgt das zu versteuernde Jahreseinkommen des VL-Sparers bis zu 20.000 Euro, hat er Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage vom Staat in Höhe von 20 Prozent auf maximal 400 Euro pro Jahr. Die Zulage ist jährlich per Steuererklärung zu beantragen und wird am Ende der Gesamtlaufzeit ausgezahlt“, so der BVI.

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Über den Experten

Tomke Hansmann
Tomke Hansmann
Redakteurin

Nach ihrem Studium und einer anschließenden journalistischen Ausbildung arbeitet Tomke Hansmann seit dem Jahr 2000 im Umfeld Börse, zunächst als Online-Wirtschaftsredakteurin. Nach einem kurzen Abstecher in den Printjournalismus bei einer Medien-/PR-Agentur war sie von 2004 bis 2010 als Devisenanalystin im Research bei einer Wertpapierhandelsbank beschäftigt. Seitdem ist Tomke Hansmann freiberuflich als Wirtschafts- und Börsenjournalistin für Online-Medien tätig. Ihre Schwerpunkte sind Marktberichte und -kommentare sowie News und Analysen (fundamental und charttechnisch) zu Devisen, Rohstoffen und US-Aktien.

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