Verfassungsgericht: Termin zum ESM-Entscheid bleibt bestehen
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Berlin/ Karlsruhe (BoerseGo.de) - Das Bundesverfassungsgericht hat den neuen Eilantrag des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM zurückgewiesen. Die Richter werden demnach wie geplant am Mittwoch ihr Urteil zum ESM verkünden. „Der auf den 12. September (...) anberaumte Termin zur Verkündung einer Entscheidung bleibt aufrechterhalten“, teilte das Gericht aktuell mit. Eine inhaltliche Begründung dafür nannte Karlsruhe zunächst nicht, eine juristische Prüfung über den Eilantrag fand noch nicht statt.
Gauweiler hatte am Montag versucht, in letzter Minute den Karlsruher Spruch zum Euro-Rettungsschirm ESM aufzuhalten. Er verlangte, dass wegen des jüngsten Entscheids der Europäischen Zentralbank (EZB) eine neue mündliche Verhandlung angesetzt wird. Das Gericht solle den ESM stoppen, bis die Zentralbank ihren Beschluss über den erneuten Ankauf von Staatsanleihen kriselnder Euro-Staaten rückgängig gemacht habe, so Gauweiler. Mit dem Beschluss habe sich die Beurteilung der Rettungsmaßnahmen grundlegend geändert. Die EZB hatte vergangene Woche angekündigt, unter bestimmten Bedingungen unbegrenzt Staatsanleihen illiquider Euro-Staaten zu kaufen.
Der Verein „Mehr Demokratie“ hat derweil weitere Klagen gegen die Euro-Politik der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. „Wenn erneut Souveränität aus Deutschland auf EU-Ebene ohne ein entsprechendes Referendum der Bürger übertragen wird - etwa bei einer Fiskalunion - werden wir uns wohl in Karlsruhe wiedersehen“, sagte der Vorstandssprecher Michael Efler der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag).
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