Verbot der Nachschusspflicht: der Drops ist noch nicht gelutscht!
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Die Stellungnahme des CFD-Verbands an die BaFin liegt BrokerDeal informell vor, und diese hat es in sich. Darin werden mehrere juristische und ökonomische Gründe gegen die Abschaffung der Nachschusspflicht vorgebracht, die jetzt erst einmal verdaut werden müssen. Die CFD-Broker gehen aber nicht völlig auf Konfrontation mit der BaFin, sondern bieten einen Dialog mit Alternativen an.
Im letzten Artikel zu den geplanten Maßnahmen der BaFin haben wir bereits mehrere mögliche Folgen diskutiert. Der Ansatz der BaFin, gegenüber unseriösen Angeboten vorzugehen, kann nur unterstützt werden. Das unterstreicht auch wiederholt der CFD-Verband in seiner Stellungnahme, die wir in Auszügen zitieren dürfen:
"Der CFD-Verband und seine Mitglieder unterstützen ein klares Vorgehen der BaFin gegen nicht oder nur unzureichend regulierte CFD-Anbieter auf dem deutschen Markt und gegen irreführende Werbeversprechungen von CFD-Anbietern, die in Deutschland tätig sind. Ein solches Vorgehen der BaFin würde zu einer Stärkung des Anlegerschutzes führen und ein Agieren von unseriösen Contracts for Difference Verband e.V. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 20. Januar 2017 Seite 4 Anbietern im Markt erschweren. Dem CFD-Verband und seinen Mitgliedern ist sehr an einer Stärkung des Anlegerschutzes gelegen. Der BaFin wird hier jegliche Unterstützung durch den CFD-Verband und seine Mitglieder zugesagt."
Statistiken aus Frankreich, der ESMA und aus Deutschland zeigen jedoch, dass die Beschwerden sich fast ausschließlich auf unregulierte Anbieter oder Broker von außerhalb Deutschlands beziehen. Wie folgender Auszug aus der Stellungnahme unterstreicht:
"...Insgesamt bezogen sich somit etwa 98 % der Beschwerden auf nicht regulierte Anbieter...Explizit ist hervorzuheben, dass es in diesem Zusammenhang keine Vorwürfe gegen regulierte CFD-Anbieter, die über eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis einer Aufsichtsbehörde wie der BaFin oder der FCA verfügen, gibt."
Der CFD-Verband hält nicht viel von Hebelbeschränkungen und schon gar nicht vom völligen Verzicht auf die Nachschusspflicht und setzt hier auf eine strenge Selbstverpflichtung zur Einhaltung hoher Qualitätsstandards.
Gerade die transparenten STP-Broker würden durch ein Verbot der Nachschusspflicht in die Bredouille geraten. Schließlich halten diese Kundenorders nicht im Haus, sondern leiten die Orders nur an die angeschlossenen Liquiditätsprovider durch. Diese würden kein Erbarmen kennen wenn es darum geht Forderungen vom Broker einzuholen, ob ein Kundenkonto im Minus landet durch ein unerwartetes Ereignis ist denen herzlich egal. Und dieses Minus ist auf Kredit des Brokers finanziert worden.
Die CFD-Broker sind denn auch bereit um die Nachschusspflicht zu kämpfen, falls es sein muss durch alle Instanzen:
"Die beabsichtigte Untersagung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von CFDs an Privatkunden, soweit diese eine Nachschusspflicht für den Privatkunden begründen können, ist nicht von § 4b WpHG gedeckt und wird daher in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren keinen Bestand haben. Der Entwurf der Allgemeinverfügung ist rechtswidrig und ermessensfehlerhaft. Für den Fall des Erlasses der Allgemeinverfügung ziehen einzelne Mitglieder eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung in Betracht."
Kritisiert wird auch, dass die BaFin keine eigenen Untersuchungen getätigt hätte, sondern sich auf Berichte aus Wirtschaftsmedien verlässt. Und hier wird ganz konkret auch nur der Fall eines Kunden aufgegriffen, der durch den unvorhersehbaren Crash des Schweizer Frankens vom 15. Januar 2015 sechsstellig in die Nachschusspflicht geriet.
Der Standpunkt des CFD-Verbandes:
"Ein derartiger Ausnahmefall durch einen nicht marktimmanenten Eingriff darf nicht als Grund für einen weitreichenden Eingriff in Grundrechte, die wirtschaftliche Handlungsfreiheit des Privatanlegers (Art. 2 Abs. 1 GG) und die Berufsfreiheit des CFD-Anbieters (Art. 12 Abs. 1 GG), angeführt werden."
Die CFD-Broker gehen aber nicht völlig auf Konfrontation mit der BaFin, sondern bieten einen Dialog mit Alternativen an. Neben einer Intensivierung der Risikoaufklärung und der Untersagung des Vertriebs von CFDs mit Nachschusspflicht an unerfahrene Privatanleger lautet der zentrale Vorschlag:
"...Beispielsweise ist auch eine Untersagung des Vertriebs und des Verkaufs von CFDs mit Nachschusspflicht ausschließlich gegenüber den Privatanlegern, deren CFD-Konto ein gewisses Mindestguthaben unterschreitet, ein milderes Mittel. Das Mindestguthaben sollte einem Betrag entsprechen, der den Belangen des Anlegerschutzes voll umfänglich gerecht wird. ..."
Dabei bezieht sich der CFD-Verband ganz konkret auf das auch erst kürzlich geplante Verbot von Bonitätsanleihen. Da sich die Industrie aber zu einer Selbstregulierung verpflichtete, hat man von einem Verbot abgesehen. Das könnte dann beispielsweise in einem Kompromiss enden, Konten mit einer Einlage von unter 10.000 Euro von der Nachschusspflicht auszuschließen. Darüber wird das Risiko für die Broker zu groß und unberechenbar. Die Hebel müssten dann so drastisch reduziert bzw. Kosten (Gebühren, Spreads, Übernachtfinanzierung) erhöht werden, dass die Attraktivität der CFDs leidet. Und dass Anleger stattdessen dann zu den intransparenten Hebelzertifikaten und Optionsscheinen greifen, kann ja auch nicht im Sinne des Anlegerschutzes sein.
Auch werden in der Stellungnahme der ein oder andere Formfehler bzw. ein falsches Verständnis des CFD-Tradings zur Sprache gebracht, wie etwa:
"Die kritische Haltung der BaFin im Hinblick darauf, dass im Rahmen der Stop-Loss-Orders der CFD-Anbieter dem CFD-Kunden „nur“ die Ausführung der Order zum „nächstverfügbaren“ Kurs des Basiswertes schuldet, ist unverständlich. Wenn ein Kurs nicht verfügbar ist, ist das Abstellen auf den nächstverfügbaren Kurs die einzig sachgerechte und billige Lösung. Es stellt sich die Frage, welche andere Lösung die BaFin hier bevorzugen würde. Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass diese Vorgehensweise keine Besonderheit des CFD-Geschäfts ist, sondern im Börsenhandel absolut üblich ist."
Die rechtlichen Argumente werden weiter von einer Studie über das Tradingverhalten sowie die Gewinne und Verluste der deutschen CFD Trader unterstützt, an der noch gearbeitet wird. Die endgültige Version liegt uns noch nicht vor, einige Auszüge daraus zeigen allerdings bereits, dass der deutsche CFD-Trader überdurchschnittlich lange aktiv und erfolgreich ist:
"Eine erste bisher unveröffentlichte vorläufige Version zeigt, dass lediglich 62,7 % der CFD-Kunden in Deutschland Verluste erzielen....So kommt die Marktstudie zu dem Ergebnis, dass der durchschnittliche CFD-Kunde seit ca. vier Jahren mit CFDs handelt. 37,6 % der CFD-Kunden handeln seit drei bis fünf Jahren mit CFDs. 17,9 % der CFD-Kunden handeln sogar seit sechs bis zehn Jahren mit CFDs. Die durchschnittliche tägliche CFD-Handelszeit liegt bei etwa 3,3 Stunden am Tag und im Durchschnitt werden 2.190 Trades pro Jahr ausgeführt."
Das wären in der Tat sehr gewichtige Argumente, ein funktionierendes Produkt nicht voreilig oder mit zu massiven Eingriffen zu verwässern.
Viel Erfolg beim Trading
Michael Hinterleitner
PS: Broker die jetzt schon großteils auf die Nachschusspflicht verzichten gibt es mittlerweile einige
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