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14:59 Uhr, 23.09.2010

Verbesserte Regeln für Offene Immobilienfonds

Berlin (BoerseGo.de) - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf für einen besseren Anlegerschutz bei Immobilienfonds beschlossen. Die Pläne sehen eine zweijährige Mindesthaltedauer bei Offenen Immobilienfonds vor. Jeder Anleger hat aber die Möglichkeit, monatlich Anteile im Wert von bis zu 5.000 Euro zurückzugeben. Privatanleger werden damit besser vor den Folgen eines plötzlichen Rückzugs von Großinvestoren geschützt. Vom ursprünglich geplanten 10 prozentigen Bewertungsabschlag hat die Bundesregierung Abstand genommen.

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management begrüßt die verbesserten Regeln für Offene Immobilienfonds. Damit werde der typische Privatanleger wie gewohnt in Offene Immobilienfonds investieren und Entnahmepläne einrichten können. Als Tagesgeldersatz für Großanleger werden Offene Immobilienfonds jedoch nicht mehr genutzt werden.

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Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

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