Verbesserte Regeln für Offene Immobilienfonds
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Berlin (BoerseGo.de) - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf für einen besseren Anlegerschutz bei Immobilienfonds beschlossen. Die Pläne sehen eine zweijährige Mindesthaltedauer bei Offenen Immobilienfonds vor. Jeder Anleger hat aber die Möglichkeit, monatlich Anteile im Wert von bis zu 5.000 Euro zurückzugeben. Privatanleger werden damit besser vor den Folgen eines plötzlichen Rückzugs von Großinvestoren geschützt. Vom ursprünglich geplanten 10 prozentigen Bewertungsabschlag hat die Bundesregierung Abstand genommen.
Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management begrüßt die verbesserten Regeln für Offene Immobilienfonds. Damit werde der typische Privatanleger wie gewohnt in Offene Immobilienfonds investieren und Entnahmepläne einrichten können. Als Tagesgeldersatz für Großanleger werden Offene Immobilienfonds jedoch nicht mehr genutzt werden.
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