Analyse
11:56 Uhr, 11.12.2024

VARTA - Restrukturierungsplan gerichtlich bestätigt!

Das Amtsgericht Stuttgart hat den vom Unternehmen vorgelegten Restrukturierungsplan bestätigt, wie das Gericht mitteilte. Für die Aktionäre nun wirklich die allerletzte Chance, noch einen Restwert zu sichern.

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  • VARTA AG
    ISIN: DE000A0TGJ55Kopiert
    Kursstand: 1,916 € (XETRA) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
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  • VARTA AG - WKN: A0TGJ5 - ISIN: DE000A0TGJ55 - Kurs: 1,916 € (XETRA)

Ende November hatten bereits die beteiligten Gläubiger den Plan mehrheitlich angenommen. Anträge von einzelnen Aktionären und Aktionärsvertretern, dem Plan nicht zuzustimmen, sind zurückgewiesen worden. Somit bleibt es dabei: Es kommt zu einem kompensationslosen Ausscheiden der Aktionäre. Nur Großaktionär Michael Tojner und eine Beteiligungsgesellschaft der Porsche AG zeichnen die neuen Aktien nach dem Kapitalschnitt auf Null.

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Mein Tipp lautet auf diesem Niveau daher weiterhin ganz klar: Aktie verkaufen! Es besteht nur eine sehr, sehr geringe Chance, dass das Bundesverfassungsgericht den Sanierungsplan noch stoppt. Auch wären die Konsequenzen unklar, Varta würde dann möglicherweise alternativ zum StaRUG in ein Insolvenzverfahren gehen.

Es bleibt die Hoffnung, dass das StaRUG in der Zukunft an wichtigen Punkten geändert wird, und möglicherweise erzwingt dies das Bundesverfassungsgericht.

Aber die Varta-Aktie sollte man nun auf jeden Fall verkaufen, das Chance-Risiko-Verhältnis ist abgrundtief schlecht. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kommt es zum Totalverlust. Und der Börsenwert beträgt immerhin noch gut 80 Mio. EUR.

Lesetipp: Varta, Leoni und Co: So müsste das StaRUG angepasst werden!

VARTA AG
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3 Kommentare

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  • rocco-the-best-or-not
    rocco-the-best-or-not

    Besser in eine Spielbank gehen, ein Bier drinken und ein Steak essen und rot/schwarz Roulette spielen, hat man mehr davon.

    12:19 Uhr, 11.12.
  • medusa
    medusa

    Gab es deines Wissens schon mal eine Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichtes, wie sich StaRUG überhaupt mit GG Art.14 (3) vereinbaren lässt? Mir ist zumindest keine bekannt und ich sehe da einen Widerspruch

    12:02 Uhr, 11.12.
  • TaxManBavaria
    TaxManBavaria

    es könnte so kommen, dass das Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Für mich ist das offensichtlich. Ich würde also nicht überrascht sein, dass der Kurs sich nochmals verdoppelt, um dann aufgrund des Insolvenzverfahrens auf nahe Null zu fallen.

    12:01 Uhr, 11.12.