US-Steuerbehörde nimmt Google ins Visier
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New York (BoerseGo.de) – Die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service IRS will laut einem Medienbericht im Detail die Verlagerung inländischer Gewinne von US-Unternehmen in ausländische Tochtergesellschaften prüfen. Der Verdacht lautet auf unrechtmäßige Steuerminderung. Wie der US-Finanznachrichtendienst Bloomberg unter Berufung auf eine mit der Angelegenheit vertrauten Person berichtet, hat die IRS dabei insbesondere den Suchmaschinengiganten Google ins Visier genommen.
US-amerikanische Großkonzerne, die ihr Hauptgeschäft mit geistigen Eigentumswerten machen, haben komplexe Fluchtrouten ausgetüftelt, über die sie ihre Gewinne vor den Steuerbehörden in Sicherheit bringen. Gewinne aus Lizenzeinnahmen werden so über niederländische und irische Holding-Firma in der Steueroase Bermuda abgerechnet, das keine Einkommenssteuer für Unternehmen erhebt. Das Verfahren sei legal und werde von zahlreichen multinationalen Konzern praktiziert, berichtet die Agentur.
Google habe mit 2,4 Prozent die niedrigste Auslandssteuerquote unter den wichtigsten fünf US-Technologiekonzernen, so Bloomberg. Google meldete für das zweite Quartal einen effektiven Steuersatz von 18,8 Prozent. Das ist weniger als die Hälfte des durchschnittlichen gesetzlichen Steuersatzes aller US-Bundesstaaten.
Offiziell wurden die Finanzkonstrukte bislang toleriert. Dass sich nun aber die IRS mit der Sache beschäftigt, deutet auf eine geänderte Sichtweise in Washington hin. Laut der „BusinessWeek“ versuchten US-Finanzbehörden bereits 2009, neue Steuern auf Geldtransfers zwischen ausländischen Töchtern von US-Unternehmen zu erheben. Bis dato war aber die Regierung von US-Präsident Barack Obama offenbar nicht gewillt, solche Pläne weiter zu verfolgen. Doch die Kritik an Steuervergünstigungen für Unternehmen und Millionäre nimmt in den USA zu. Letzte Woche beispielsweise haben die Demokraten im Senat eine neue Zusatzsteuer für Reiche vorgeschlagen.
Google wird heute nach Handelsende seine Ergebnisse für das abgelaufene dritte Quartal vorlegen.
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