Kommentar
17:10 Uhr, 25.07.2024

Totalverluste mit Aktien und Derivaten: Was, wenn es doch passiert?

100 % Verlust sind schmerzhaft und sollten unbedingt vermieden werden - aber es kann dennoch Fälle geben, sowohl bei Derivaten als auch bei Aktien. Dann muss man sich zumindest den steuerlichen Verlust sichern. Und hier muss man aufpassen!

Zusammen mit der völlig missratenen Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften wurde 2020 auch eine analoge Regelung bei Totalverlusten eingeführt, eine Beschränkung der Verrechnung von Totalverlusten auf 20 TSD EUR pro Jahr. Man muss allerdings fairerweise dazu sagen, dass es vorher gar keine Berücksichtigung von Totalverlusten gab, wenn es keine Verkaufstransaktion gab!

Es gehört zu den Mysterien der steuerlichen Gesetzgebung in Deutschland, warum ein Verkauf mit 99,99% Verlust steuerlich anders gehandhabt wird als ein 100%-Verlust.

Fakt ist: Es ist so, und selbst wenn die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften fallen sollte (was sehr realistisch ist), so muss das nicht zwingend auch für die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Totalverlusten gelten.

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Über den Experten

Daniel Kühn
Daniel Kühn

Daniel Kühn ist seit 1996 aktiver Trader und Investor. Nach dem BWL-Studium entschied sich der vielseitig interessierte Börsen-Experte zunächst für eine Karriere als freier Trader und Journalist. Von 2012 bis 2023 leitete Daniel Kühn die Redaktion von stock3 (vormals GodmodeTrader). Seit 2024 schreibt er als freier Autor für stock3. Besondere Interessenschwerpunkte des überzeugten Liberalen sind politische und ökonomische Fragen und Zusammenhänge, Geldpolitik, Aktien, Hebelprodukte, Edelmetalle und Kryptowährungen sowie generell neuere technologische Entwicklungen.

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