ThyssenKrupp will Dofasco-Erwerb gerichtlich durchsetzen
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Der Industriekonzern ThyssenKrupp will die Übernahme des kanadischen Konkurrenten Dofasco auf gerichtlichem Wege durchsetzen. Basis der Klage seien das Rechtsgutachten eines führenden unabhängigen niederländischen Stiftungsexperten sowie Stellungnahmen externer rechtlicher Berater, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit.
Dofasco befindet sich zurzeit im Besitz einer niederländischen Stiftung, auf die Arcelor die Dofasco-Aktien im Rahmen des Abwehrkampfes gegen Mittal Steel übertragen hatte. Der Vorstand der Stiftung hat am 10. November 2006 jedoch entschieden, auch nach Beendigung der Übernahmesituation die Dofasco-Anteile nicht an Arcelor zurück zu übertragen. Damit ignorierte die Stiftung entsprechende Verlangen der Verwaltungsräte von Arcelor und Mittal Steel.
Auf der Bilanzpressekonferenz am 1. Dezember 2006 hatte ThyssenKrupp bereits bekannt gegeben, dass sie alle bestehenden Möglichkeiten ausschöpfen werde, um die von Mittal Steel verbindlich zugesagte Veräußerung des kanadischen Stahlunternehmens Dofasco an ThyssenKrupp herbeizuführen. Über die Klage gegen Mittal Steel soll Dofasco aus der Stiftung herausgelöst und die Veräußerung an ThyssenKrupp ermöglicht werden.
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