T-Online: DSW legt Beschwerde beim BHG ein
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Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) will beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen die Entscheidung in Sachen T-Online einlegen. Dies kündigte Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der DSW heute an.
Es geht dabei um die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt. Die Richter hatten in einem Eilverfahren entschieden, dass die Verschmelzung des Internetproviders T-Online auf die Deutsche Telekom trotz anhängiger Anfechtungsklagen vorzeitig durchgeführt werden kann. Doch ganz so einfach wird es für die Telekom nicht. Schließlich haben die OLG-Richter den Klägern den Weg zum Bundesgerichtshof (BGH) eröffnet. "Bis zur endgültigen BGH-Entscheidung liegt die Verschmelzung auf Eis", sagt Hocker.
Die Schutzvereinigung hatte im Namen von T-Online-Aktionären gegen den zugrunde liegenden Verschmelzungsvertrag geklagt. "T-Online braucht keine Verschmelzung mit der Telekom, um erfolgreich zu arbeiten", ist Hocker überzeugt.
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