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11:45 Uhr, 08.03.2006

T-Online: DSW legt Beschwerde beim BHG ein

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Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) will beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen die Entscheidung in Sachen T-Online einlegen. Dies kündigte Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der DSW heute an.

Es geht dabei um die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt. Die Richter hatten in einem Eilverfahren entschieden, dass die Verschmelzung des Internetproviders T-Online auf die Deutsche Telekom trotz anhängiger Anfechtungsklagen vorzeitig durchgeführt werden kann. Doch ganz so einfach wird es für die Telekom nicht. Schließlich haben die OLG-Richter den Klägern den Weg zum Bundesgerichtshof (BGH) eröffnet. "Bis zur endgültigen BGH-Entscheidung liegt die Verschmelzung auf Eis", sagt Hocker.

Die Schutzvereinigung hatte im Namen von T-Online-Aktionären gegen den zugrunde liegenden Verschmelzungsvertrag geklagt. "T-Online braucht keine Verschmelzung mit der Telekom, um erfolgreich zu arbeiten", ist Hocker überzeugt.

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Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

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