Kommentar
18:18 Uhr, 18.10.2024

Stolpersteine für Dividendenjäger

Ertragsorientierte Anleger schauen meist nur auf die Dividendenrendite einer Aktie. Steuerliche Aspekte bleiben oft unberücksichtigt – schließlich ist der Effekt durch die Abgeltungssteuer (in Deutschland) scheinbar relativ klar. Bei ausländischen Aktien gibt es aber einige Besonderheiten zu beachten.

Dass Steuern auf Dividenden fällig werden, ist nicht nur in Deutschland so. Und es will nicht nur der Fiskus aus dem eigenen Land einen Anteil, sondern auch die ausländische Finanzbehörde.

An der Quelle besteuert auch der (andere) Fiskus

Oft werden Anleger daher mit Steuerforderungen aus dem Ausland konfrontiert, wenn sie Aktien aus den betreffenden Ländern halten, auf die Dividenden ausgezahlt werden. Die meisten merken das erst bei der Dividendenabrechnung, wenn dort der ominöse Begriff "Quellensteuer" auftaucht.

Die Quellensteuer ist – wie schon ihr Name sagt – eine Steuer, die an der Quelle entrichtet wird. Die Quelle ist das Land, in dem das Unternehmen, dessen Aktien wir halten, seinen Sitz hat, bzw. in dem die Aktie emittiert wurde. Vereinfacht formuliert, ist die Quellensteuer diejenige Steuer, welche das "Quellenland" (also das Land, in dem die Erträge angefallen sind) auf Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen erhebt. Diese Steuern sind auch von deutschen und anderen Ausländern zu zahlen, die in dem jeweiligen Land Kapitalerträge erwirtschaften, sei es aus Anleihen, Aktien oder Fonds. (Bei Fonds ist die Sache etwas einfacher, aber dazu am Ende mehr.)

Da sich die Steuersätze in den einzelnen Ländern unterscheiden, fällt auch die Quellensteuer je nach Land in unterschiedlicher Höhe an. Aber zumindest deutsche Anleger sind per Gesetz in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass auch das deutsche Finanzamt von uns Steuern auf die erwirtschafteten Erträge erhebt. Dadurch würde sich eine Doppelbesteuerung ergeben – und zwar sowohl im Ausland als auch im Inland.

Gute Idee mit einigen Tücken

Um das nach Möglichkeit zu vermeiden, haben viele Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, auch Deutschland. In diesen Verträgen werden die Besteuerungsrechte zwischen den Staaten geregelt. Doppelbesteuerungsabkommen gibt es zwischen Deutschland und vielen Ländern auf der Welt – allerdings nicht mit allen. Die wichtigsten Länder für uns Anleger sind aber dabei.

Die DBA regeln, dass das Wohnsitzland der Anleger die Quellensteuer auf die nationale Steuerschuld anrechnet. Wer z.B. griechische Aktien hält, wird bei Dividenden mit moderaten 5 % Steuern belastet. Diese 5 % rechnet der deutsche Fiskus auf die Steuerschuld von mindestens 26,375 % (Abgeltungssteuer plus Soli plus gegebenenfalls Kirchensteuer) an, sodass in Deutschland nur noch 21,375 % (plus Kirchensteuer) fällig werden. Dadurch vereinfacht sich das Steuerproblem erheblich. Allerdings kann dieses Problem auch erheblich größer werden.

Denn die Krux ist, dass der deutsche Fiskus in der Regel die Quellensteuer nur bis zu einer bestimmten Höhe anrechnet. In der Regel sind das 15 % bzw. maximal der tatsächlich gezahlte Satz des Quellenlandes (für Griechenland also die oben genannten 5 %). Das wird dann zum Problem, wenn die Quellensteuer höher ist als 15 %. Und das ist leider in den meisten Ländern der Fall, wie die folgende Übersicht zeigt.

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Wo man problemlos Dividenden vereinnahmen kann

In Aktien von Ländern, bei denen die dunkelblauen Balken nicht länger als die roten sind, kann man problemlos investieren, wenn man es vor allem auf die Dividenden abgesehen hat. Hier sollte die Depotbank eine eventuelle Quellensteuer automatisch mit der Abgeltungssteuer verrechnen, und die Sache ist erledigt.

Problematischer sind die anderen Fälle. Auch hier verrechnet zwar die Depotbank die Quellensteuer in der Regel mit der deutschen Abgeltungssteuer, aber der Satz, der über der anrechenbaren Grenze liegt, bleibet unberücksichtigt. Die restlichen 10 % Abgeltungssteuer (plus Soli und Kirchensteuer) zahlt man aber trotzdem noch!

Da dies eine Doppelsteuerung ist, hat man das Recht auf Rückzahlung der im Ausland zu viel gezahlten Steuer. Dazu muss man aber bei der betreffenden ausländischen Steuerbehörde entsprechende Anträge stellen. Und das mitunter für jede einzelne Dividendenzahlung separat. Bei vierteljährlichen oder gar monatlichen Dividenden, wie sie bei (manchen) Aktien üblich sind, ist das ein erheblicher Aufwand.

Der Albtraum der Quellensteuerrückerstattung

Hinzu kommt, dass die Prozedur in jedem Land unterschiedlich ist, die Formulare stets in Landessprache auszufüllen und diverse Belege nötig sind. Darüber hinaus haben einige Länder besondere Anforderungen an die Antragstellung bzw. die Formulare, was wiederum mit Kosten verbunden ist. Hier sollte man also am besten vorab (!) Steuerfachleute nach den Details fragen. Darüber hinaus dauern die Abläufe in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich lang. Während die Schweizer z.B. innerhalb weniger Wochen überweisen, können in anderen Ländern mehrere Jahre vergehen, bis das Geld zurückgezahlt wird.

Das Ärgerliche ist, dass es in etlichen Ländern möglich ist, die Quellensteuer in den unkritischen Bereich zu senken (grüne Balken in der Grafik). Allerdings muss dazu die eigene Depotbank den ausländischen Steuerbehörden unseren Wohnsitz in einem DBA-Land bestätigen. Das machen aber nicht alle Depotbanken (und schieben z.B. den Datenschutz vor) oder verlangen dafür (hohe) Gebühren. Manche machen das dagegen automatisch oder auf Anfrage, andere gegen eine geringe Gebühr. Hier sollte man also bei Bank oder Broker nachfragen und dies im negativen Fall auch bei anderen Instituten tun. Es kann dann sinnvoll sein, Aktien unterschiedlicher Länder bei unterschiedlichen Brokern zu halten.

Fonds sind mitunter eine Alternative

Das Ganze kann also sehr nervig werden. Die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Banken hat (auch) damit zu tun, dass sie mit Verweis auf diese Umstände ihre Dividendenfonds anpreisen können. Institutionelle Anleger können diese Probleme umgehen oder einfacher lösen. Die Fonds weisen dann nur noch die Salden aus, die problemlos in die Steuererklärung übernommen werden können.

Das ist zweifellos eine Alternative, aber dann muss man auch mit den Durchschnittserträgen zufrieden sein, die diese Fonds bieten. Inzwischen kann man immerhin auf Dividenden-ETFs ausweichen, bei denen zumindest die Kosten geringer sind.

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