Kommentar
10:00 Uhr, 12.10.2007

Steuern und Zertifikate: Neue Steuerregeln ab 2009

Wenig wird besser

Die Abgeltungsteuer stellt unter dem Strich eine Verschlechterung der bisherigen Besteuerung von Kapitalerträgen dar, vereinfacht diese aber gleichzeitig auch. Anbei eine Gegenüberstellung der bisherigen mit der zukünftigen Besteuerung verschiedener Anlageformen.

Anlageform bisherige Regelung Regelung ab 1.1.2009
Kursgewinne aus Aktien Kursgewinne aus Aktien sind steuerfrei, sofern zwischen Kauf- und Verkaufstag mehr als 12 Monate (Spekulationsfrist) vergangen sind. Gewinne aus Aktienverkäufen innerhalb der Spekulationsfrist unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren, wonach die Hälfte des Spekulationsgewinns mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden muss. Die Regelung ab 2009 sieht eine pauschale Besteuerung der Spekulationsgewinne mit der Abgeltungsteuer von 25% + Solizuschlag und evtl. Kirchensteuer vor. Damit ergibt sich in jedem Fall eine Verteuerung, da selbst mit der Reichensteuer von 45% eine maximale Besteuerung von Spekulationsgewinnen von 22,5% vorlag.
Dividenden Ausgeschüttete Dividenden werden zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert (Halbeinkünfteverfahren). Werbungskosten können zur Hälfte abgezogen werden. Dividendenerträge unterliegen ab 2009 in voller Höhe der Abgeltungsteuer.
Kursverluste aus Aktien Kursverluste aus dem Verkauf von Aktien können seit 1999 nur mit Spekulationsgewinnen aus dem selben Jahr und darüber hinaus, sofern in der Steuererklärung erfasst, auch mit Spekulationsgewinne der Folgejahre verrechnet werden. Die zunächst geplante Regelung, die eine Verrechnung von Spekulationsverlusten mit Verlusten aus anderen Kapitalerträgen vorsah, wurde nicht realisiert. Weiterhin gilt hier auch ab 2009, dass Spekulationsverluste aus Aktien nur mit Spekulatonsgewinnen aus Aktien verrechnet werden können.
Investmentfonds Erträge aus Investmentanteilen gehören nicht zum Halbeinkünfteverfahren. Der Anleger muss die Erträge zum persönlichen Steuersatz versteuern. Ab 2009 werden sowohl die jährliche Ausschüttung als auch der fiktive Zufluss (thessaurierender Fonds) der Abgeltungsteuer von 25% unterworfen.
Investmentfonds /
Veräußerungsgewinne
Im Fonds realisierte Kursgewinne und Terminmarktgeschäfte bleiben steuerfrei (Fondsprivileg). Der Verkauf der Anteile durch private Anleger ist nach einem Jahr steuerfrei. Schüttet ein Fonds ab 2009 Kursgewinne aus, unterliegen diese der Abgeltungsteuer von 25%.
Rentenversicherungen Während der Ansparphase sind Rentenversicherungen nicht von der Abgeltungssteuer betroffen. Fondspolicen eignen sich daher besser zur reinen Altersvorsorge als reine Fondssparpläne. In der Auszahlphase greift das Alterseinkünftegesetz und nicht die Abgeltungsteuer.
Anleihen Zinsen sind im Jahr des Zuflusses voll steuerpflichtig. Kursgewinne aus Anleihenverkäufen, die über der Spekulationsfrist von 12 Monaten realisiert werden, sind steuerfrei. In Zukunft greift die Abgeltungsteuer sowohl für Zinserträge als auch für Kursgewinne aus Anleihenverkäufen.
Festgeld/Sparbriefe/
Zinspapiere
Festgeldzinsen sind steuerpflichtig. Die maximale steuerbelastung entspricht dem persönlichen Steuersatz (max. 45%). Die Zinsabschlagsteuer (30%) ist nur eine Art Vorauszahlung. Zinsen aus Festgeldern werden ab 2009 pauschal mit 25% besteuert. Für Spitzenverdiener ergeben sich damit Vorteile.
Finanzinnovationen Zertifikate, die eine Kapitalgarantie bei gleichzeitig hohen Renditemöglichkeiten versprechen, sind als Finanzinnovationen (Garantie-Zertifikate, Zero-Bonds) klassifiziert. Sämtliche Erträge sind steuerpflichtig, auch nach Ablauf der Spekulationsfrist. Finanzinnovationen gehören zu den Gewinnern der Abgeltungsteuer. Gewinne werden zukünftig pauschal mit 25% besteuert.
Geschlossene Fonds Geschlossene Immobilien- und Schifffonds sind steuerbegünstigt, sie profitieren nach zehn Jahren von der Steuerbefreitheit. Geschlossene Schiff- wie Immobilienfonds sind nach zehnjähriger Haltefrist weiterhin steuerfrei.
Immobilien Wertsteigerungen von eigengenutzten Immobilien sind steuerfrei, wenn der Eigentümer zwei Jahre darin gewohnt hat. Bei Mietobjekten ist ein steuerfreier Verkauf nach zehn Jahren möglich. Immobilien werden von der neuen Steuer nicht erfasst. Für Immobilien ändert sich also nichts. Bei Direktinvestitionen in Immobilien gilt aber eine Haltedauer von zehn Jahren, ab der Gewinne steuerfrei sind.
Lebensversicherungen Für Verträge, die nach 2005 geschlossen wurden, müssen bei Mindestlaufzeit von 12 Jahren und Ausschüttung im Mindestalter von 60 Jahren nur zur Hälfte versteuert werden. Policen, die vor 2004 geschlossen wurden, sind von der Steuer befreit. Die Abgeltungsteuer greift bei all jenen Policen, die vorzeitig über den Zweitmarkt veräußert werden. Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist dabei irrelevant.
Riester-Rente/Rürup Während der Ansparphase sind Riester- und Rürup-Policen nicht von der Abgeltungsteuer betroffen. Vielmehr können anleger die Beiträge sogar steuerlich geltend machen. Bei staatlich geförderten Renten greift die Abgeltungsstuer auch in der Auszahlungsphase nicht: Die Rente muss zum persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Termingeschäfte Erträge aus diesen Geschäften (Optionsscheine, Swaps, Futures, CFDs) sind als sonstige Einkünfte steuerpflichtig, wenn zwischen Erwerb und Abgabe nicht mindestens zwölf Monate vergangen sind. Ab 2009 eingegangene Termingeschäfte unterliegen pauschaul der Abgeltungsteuer von 25%.
Zertifikate Inhaber von Zertifikaten, die keine Finanzinnovationen sind, können nach Ablauf der Spekulationsfrist von 12 Monaten steuerfrei vereinnahmt werden. Ab 2009 werden Zertifikate der Abgeltungsteuer von 25% unterworfen, unabhängig von der Haltedauer. Der Bestandsschutz für Zertifikate, die vor 2009 erworben wurden, soll fallen. Ein steuerfreier Verkauf soll nur bis zum 30. Juni 2009 möglich sein.

Informieren Sie sich im Wissensbereich auf Godmode-Trader.de, was sich mit der Abgeltungsteuer ab dem Jahr 2009 ändern wird.

Grundlagen zur Abgeltungsteuer:
http://www.godmode-trader.de/wissen/steuern/index.php?ida=640204

Tabellarische Gegenüberstellung vorher - nachher:
http://www.godmode-trader.de/wissen/steuern/index.php?ida=640254

Wissensbereich Steuern und Zertifikate allgemein:
http://www.godmode-trader.de/wissen/steuern/

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Über den Experten

Harald Weygand
Harald Weygand
Head of Trading

Harald Weygand entschied sich nach dem Zweiten Staatsexamen in Medizin, einer weiteren wirklichen Leidenschaft, dem charttechnischen Analysieren der Märkte und dem Trading, nachzugehen. Nach längerem, intensivem Studium der Theorie ist Weygand als Profi-Trader seit 1998 am Markt aktiv. Im Jahr 2000 war er einer der Gründer der stock3 AG und des Portals www.stock3.com. Dort ist er für die charttechnische Analyse von Aktien, Indizes, Rohstoffen, Devisen und Anleihen zuständig. Über die Branche hinaus bekannt ist der Profi-Trader für seine Finanzmarktanalysen sowie aufgrund seiner Live-Analysen auf Anlegerveranstaltungen und Messen.

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