Kommentar
12:02 Uhr, 27.06.2025

"Section 899": Vergeltungssteuer-Klausel soll entfernt werden

Gut für Anleger, die US-Aktien und andere Vermögenswerte halten: das US-Finanzministerium hat den Kongress aufgefordert, eine umstrittene Klausel aus dem "One Big Beautiful Act" zu streichen. Diese hätte es Washington erlaubt, Vergeltungssteuern auf ausländische Investitionen zu erheben.

Finanzminister Scott Bessent begründete den Schritt mit einer Vereinbarung auf G7-Ebene, die US-Unternehmen vor der globalen Mindeststeuer der OECD schützen soll. Laut Schätzungen des Finanzministeriums erspart dies den Konzernen Zahlungen von mehr als 100 Mrd. USD an ausländische Staaten über die nächsten zehn Jahre.

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Einigung mit G7 als Grund für Kurswechsel

Die umstrittene Klausel, bekannt als Section 899, hätte der US-Regierung die Möglichkeit gegeben, mit eigenen Abgaben auf als Strafzölle empfundene Steuerpolitiken anderer Länder zu reagieren. Banken und Investoren hatten zuvor gewarnt, eine solche Regelung könne zu einem Rückzug aus US-Aktiva und einem Rückgang bei Unternehmensinvestitionen führen.

Diese Maßnahme ist laut Bessent nicht mehr erforderlich. In einer Erklärung teilte er mit, dass seine Behörde die Gesetzgeber gebeten habe, die Klausel aus dem Haushaltsgesetz zu entfernen.

Der Grund sei eine "Verständigung" mit den anderen Mitgliedern der G7, die eine Anwendung der OECD-Mindeststeuer auf amerikanische Unternehmen verhindere. Die republikanischen Vorsitzenden des Finanzausschusses im Senat und des Ways and Means Committee im Repräsentantenhaus kündigten bereits an, die Maßnahme aus dem Gesetzentwurf streichen zu wollen.

Die nun erzielte Verständigung sieht vor, dass andere Jurisdiktionen US-Unternehmen von der Mindeststeuer ausnehmen. Ein EU-Beamter begrüßte die vorläufige Einigung, die in der kommenden Woche noch formell von der OECD angenommen werden muss.

Auch aus anderen G7-Staaten kam Zustimmung. Steuerexperten werten die Entwicklung als Erfolg für die US-Position. "Es klingt so, als ob die USA viel von dem bekommen, was sie wollten", kommentierte Alex Parker, Steuerexperte bei der Kanzlei Eide Bailly. Er wies jedoch darauf hin, dass es mit anderen Abschnitten des US-Steuerrechts, wie etwa der Section 891, weiterhin Instrumente für Vergeltungsmaßnahmen gebe.

Ringen um die globale Steuerordnung

Die globale Mindeststeuer von 15 % ist Teil eines umfassenden Abkommens von mehr als 135 Staaten, das 2021 bei der OECD zur Bekämpfung von Steuervermeidung durch multinationale Konzerne vereinbart wurde. Die erste Säule des Abkommens, die auf eine gerechtere Besteuerung von Digitalkonzernen abzielte, wurde bisher nicht umgesetzt. Mehrere Länder führten die zweite Säule – die globale Mindeststeuer – im Jahr 2024 ein.

Die Regierung unter Ex-Präsident Joe Biden hatte das OECD-Abkommen ursprünglich unterstützt, war jedoch am Widerstand im Kongress gescheitert. Die Administration von Donald Trump lehnte von Beginn an das Abkommen eher ab. Insbesondere die sogenannte "Undertaxed Profits Rule" (UTPR), die es anderen Ländern erlaubt hätte, Nachsteuern von US-Konzernen zu erheben, stieß bei den Republikanern auf heftige Kritik und wurde als "diskriminierend" bezeichnet. Mit der nun erreichten Vereinbarung scheint die US-Regierung ihre zentralen Forderungen durchgesetzt zu haben.

Fazit

Wieder mal dürfte sich die US-Regierung bestätigt sehen, dass Drohen ein probates Mittel ist. Die globale Mindeststeuer darf man damit getrost als zumindest halbtot bezeichnen. Für Investoren in US-Aktiva ist das Streichen der Section 899 allerdings eine sehr gute Nachricht.

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  • Sascha Huber
    Sascha Huber Experte für Kryptowährungen

    Wie viele "Influencer" haben da ein Riesengeschrei drum gemacht. Am Ende kommt es gar nicht, was gut so ist. Allerdings fällt auf, dass Trump sich am Ende doch fast immer durchsetzen kann...

    14:12 Uhr, 27.06.