PTA-Adhoc: Advanced Bitcoin Technologies AG: Advanced Bitcoin Technologies AG nähert sich Break-Even in 2025
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Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Frankfurt am Main (pta030/30.06.2026/17:30) - Die Advanced Bitcoin Technologies AG (ABT, ISIN: DE000A2YPJ22) hat im Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2025 ihre Ertragslage weiter verbessert und sich dem Break-Even angenähert. Auf Konzernebene wurde auf Basis einer Umsatzsteigerung sowie gruppenweiter Kosteneinsparungen der Netto-Verlust auf -71 TEUR (Geschäftsjahr 2024 (Vj.) -289 TEUR) reduziert. Zudem wurden wichtige Fortschritte im Rahmen der laufenden Zwangsvollstreckung der rechtskräftig titulierten Kryptoherausgabeforderung gegen den widerrechtlich handelnden ehemaligen Treuhänder des Initial Coin Offerings (ICO) der savedroid AG erzielt, die die Rechtschancen zur erfolgreichen Durchsetzung des titulierten Herausgabeanspruchs erhöhen.
Der Konzernumsatz stieg im Geschäftsjahr 2025 aufgrund des höheren Geschäftsvolumens des Bitcoin-Payment-Gateways abpay ( https://abpay.net) der 100%igen liechtensteinischen Konzerntochtergesellschaft abpay GmbH auf 134 TEUR (Vj. 126 TEUR). Das operative Ergebnis (EBITDA, definiert als Umsatzerlöse zzgl. Andere aktivierte Eigenleistungen, Sonstige betriebliche Erträge, abzgl. Materialaufwand, Personalaufwand und Sonstige betriebliche Aufwendungen) reduzierte sich auf 120 TEUR (Vj. 1.137 TEUR). Der EBITDA-Rückgang resultierte im Wesentlichen aus niedrigeren Veräußerungsgewinnen aus Kryptowährungen in Höhe von 122 TEUR (Vj. 989 TEUR). Die Kryptoguthaben betrugen unter Anwendung der LiFo-Methode (Last in, First out) und Beachtung der historischen Anschaffungskosten als Wertobergrenze zum Bilanzstichtag 7.748 TEUR (Vj. 7.595 TEUR), während der Marktwert zum Bilanzstichtag bei 33.414 TEUR lag.
Der auf -71 TEUR (Vj. -289 TEUR) reduzierte Netto-Verlust ist in erster Linie auf die geringeren Krypto-Veräußerungsgewinne sowie auf planmäßige Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände, d.h. Software, in Höhe von 180 TEUR (Vj. 1.616 TEUR) zurückzuführen. Parallel wurden die sonstigen betrieblichen Aufwendungen durch konzernweite Kosteneinsparungen auf 259 TEUR (Vj. 495 TEUR) reduziert. Das Konzern-Eigenkapital reduzierte sich zum 31. Dezember 2024 auf 3.523 TEUR (Vj. 3.595 TEUR), während sich die Eigenkapitalquote auf 44,0% (Vj. 41,7%) erhöhte. Der Cash-Flow betrug -671 TEUR (Vj. 670 TEUR).
Auf Ebene des Einzelabschlusses erreichte die ABT im Jahr 2025 bereits den Break-Even. Der Jahresüberschuss belief sich auf 19 TEUR (Vj. -175 TEUR). Das Ergebnis resultierte im Wesentlichen aus sonstigen betrieblichen Erträgen (255 TEUR, Vj. 178 TEUR), Personalkosten (142 TEUR, Vj. 137 TEUR) sowie Abschluss- und Prüfungskosten (42 TEUR, Vj. 136 TEUR). Das Eigenkapital lag zum Bilanzstichtag bei 20.435 TEUR (Vj. 20.416 TEUR), wobei die Eigenkapitalquote 94,8% (Vj. 93,9%) betrug.
Für das laufende Geschäftsjahr 2026 erwartet die ABT auf Basis des operativen Fokus der Vermarktung von abpay eine Verbesserung der operativen Erträge, wobei auf Basis der realisierten konzernweiten Kosteneinsparungen unter dem Strich eine weitestgehend stabile Ergebnisentwicklung und Gesamtertragslage erwartet werden. Unter der Annahme, dass die laufende Zwangsvollstreckung der Herausgabe der Kryptoguthaben der savedroid AG auf Basis des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Oberlandesgerichts Köln erfolgreich verläuft und/oder die derzeit laufenden fortgeschrittenen Gespräche mit verschiedenen internationalen Investoren zur (Teil-)Veräußerung ebendieser titulierten Krypto-Herausgabeforderung erfolgreich verlaufen, geht die ABT aktuell von einer deutlichen Stärkung der Liquiditätslage im Geschäftsjahr 2026 aus. Diese Einschätzung erfolgt insbesondere auf Basis der folgenden Aspekte: 1.) Der von den Anwälten der savedroid AG vorgelegten positiven Erfolgsprognose für die laufende Zwangsvollstreckung. 2.) Der seit März 2026 vorliegenden, anwaltlich geprüften, glaubwürdigen und belastbaren Zeugenaussage mit Versicherung an Eides statt einer mit dem relevanten Sachverhalt vertrauten Person, die belegt, dass der Ex-Treuhänder sein Zuwiderhandeln gegen die Gesellschaft von langer Hand geplant und diesen Plan auch in die Tat umgesetzt hat, um sich die ihm anvertrauten Kryptowährungsguthaben anzueignen, die die Rechtschancen zur erfolgreichen Durchsetzung des titulierten Herausgabeanspruchs erhöht. 3.) Des aktuellen Stands der bislang geführten und künftig geplanten Investorengespräche zur vorgenannten Titel-(Teil-)Veräußerung.
Derweil hat das Landgericht Bonn in den beiden Zwangsvollstreckungsverfahren der zwei bestehenden Titel-Investoren jeweils per Beschluss vom 22. Juni 2026 in beiden Fällen Zwangshaft gegen den Ex-Treuhänder angeordnet. Auch wenn die beiden Zwangshaftbeschlüsse noch nicht rechtskräftig sind, belegen sie die jüngsten Fortschritte im Zuge der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Herausgabe der von ihm wiederrechtlich zurückbehaltenen Kryptowährungsguthaben.
Der vollständige testierte Konzernabschluss sowie der Einzelabschluss stehen auf der Homepage https://www.abt-ag.com im Bereich Investor Relations in der Rubrik Finanznachrichten – Publikationen und Präsentationen zum Download zur Verfügung.
Investoren- und Medienkontakt
Dr. Yassin Hankir
Vorstandsvorsitzender Advanced Bitcoin Technologies AG
E-Mail: ir@abt-ag.com
(Ende)
Aussender: Advanced Bitcoin Technologies AG
Adresse: c/o TechQuartier, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Dr. Yassin Hankir
E-Mail: ir@abt-ag.com
Website: www.abt-ag.com
ISIN(s): DE000A2YPJ22 (Aktie)
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Freiverkehr in Hamburg
