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12:00 Uhr, 30.09.2025

PTA-News: Advanced Bitcoin Technologies AG: Operatives Wachstum, neue Partnerschaft, rechtliche Fortschritte in 2025

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Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Frankfurt am Main (pta017/30.09.2025/12:00) - Advanced Bitcoin Technologies AG: Operatives Wachstum, neue Partnerschaft, rechtliche Fortschritte in 2025

Positive Geschäftsentwicklung stärkt Unternehmensposition und bestätigt Konzernstrategie

Frankfurt am Main, 30. September 2025 – Die Advanced Bitcoin Technologies AG (ABT, ISIN: DE000A2YPJ22) hat im laufenden Geschäftsjahr 2025 deutliche Fortschritte auf ihrem Weg in Richtung Break-Even gemacht. Die 100%ige Konzerntochtergesellschaft abpay GmbH (abpay) hat auf Basis ihres Neukundenwachstums ihr Transaktionsvolumen signifikant gesteigert. Parallel hat die abpay ihr Gesuch für eine MiCAR-Lizenzierung als Kryptowerte-Dienstleister bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) eingereicht und einen neuen lokalen Partner für die Abwicklung von Fiat-Transaktionen gewonnen. Zudem haben die ABT sowie die 100%ige Tochtergesellschaft savedroid AG (savedroid) weitere rechtliche Fortschritte gegen den widerrechtlich handelnden Ex-Treuhänder der savedroid erzielt.

Die abpay hat 2025 insbesondere im Luxus-Automotive-Segment starkes Neukundenwachstum verzeichnet und dadurch ihr Transaktionsvolumen signifikant gesteigert. So wurde z.B. Bustos Automobile ( https://www.bustosautomobile.ch) ( https://www.bustosautomobile.ch) als Neukunde gewonnen – ein Use-Case, der anschaulich zeigt, wie Luxus-Automobil-Händler mit abpay – Boost your sales by accepting Bitcoin ( https://abpay.net) ( https://abpay.net) dank der großen Zielgruppenüberschneidung von Bitcoin-Investoren und Luxus-Automobil-Käufern ihre Verkäufe und Margen deutlich steigern können. Bereits Mitte August 2025 hat die abpay ihr MiCAR-Gesuch bei der FMA eingereicht ( https://www.pressetext.com/news/20250819016) ( https://www.pressetext.com/news/20250819016). Nach Erhalt der MiCAR-Lizenzierung wird es der abpay möglich sein, ihren Service aktiv an Geschäftskunden im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu vermarkten und ihr Wachstum signifikant zu beschleunigen.

Zudem hat die abpay eine Kooperation mit dem Liechtensteiner E-Geld-Institut Tantum AG geschlossen. Im Rahmen der Zusammenarbeit wird für die Abwicklung von Fiat-Transaktionen künftig auch die Payment-Plattform TantumPay ( https://tantumpay.com/corporate-accounts) ( https://tantumpay.com/corporate-accounts) genutzt. Genau wie abpay ist auch Tantum vollständig FMA-reguliert, was beiden Partnern dank einheitlicher Regulierungsstandards operative Vorteile ermöglicht. Durch diese neue Kooperation verbreitert die abpay ihre Basis zur Abwicklung von Fiat-Transaktionen und gewinnt einen neuen strategischen Partner, mit dem perspektivisch auch weiterführende Potenziale insbesondere hinsichtlich Produktintegrationen bestehen.

Parallel haben sowohl die ABT als auch die savedroid Fortschritte in Rechtsverfahren gegen den Ex-Treuhänder der savedroid erzielt. Der Ex-Treuhänder hatte versucht eine einstweilige Verfügung gegen die ABT zu erwirken, da nach seiner Rechtsauffassung die Darstellung der Rechtsverfahren der savedroid gegen ihn angeblich nicht den Tatsachen entsprochen hätte. Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat zu Gunsten der ABT entschieden und den Antrag des Ex-Treuhänders auf Basis einer sehr klaren Urteilsbegründung zurückgewiesen. Außerdem hat das LG Bonn in der ersten Instanz des dritten Zwangsvollstreckungsverfahrens gegen den Ex-Treuhänder erneut zu Gunsten der savedroid entschieden und 25.000 Euro Zwangsgeld bzw. bei Nichtzahlung ersatzweise Zwangshaft auf Basis eines Tagessatzes von 200 Euro festgesetzt, was in Summe insgesamt 125 Tagen Zwangshaft entsprechen würde ( https://www.pressetext.com/news/20250822025) ( https://www.pressetext.com/news/20250822025). Der Ex-Treuhänder, der Kryptowährungen mit einem aktuellen Marktwert von rund 48 Millionen Euro rechtswidrig zurückhält, hat – wie erwartet – beim Oberlandesgericht (OLG) Köln sofortige Beschwerde gegen das Urteil des LG Bonn eingelegt. Folglich wird das dritte Zwangsvollstreckungsverfahren nun in zweiter Instanz vor dem OLG Köln weitergeführt.

Vor dem Hintergrund der Erleichterungen für Emittenten hinsichtlich der Berichtspflichten im Allgemeinen Freiverkehr der Börse Düsseldorf verzichtet die ABT ab sofort auf die Veröffentlichung eines Halbjahresabschlusses. Der Jahresabschluss für das vollständige Geschäftsjahr 2025 wird planmäßig per 30. Juni 2026 veröffentlicht.

Investoren- und Medienkontakt
Dr. Yassin Hankir
Vorstandsvorsitzender Advanced Bitcoin Technologies AG
E-Mail: ir@abt-ag.com

(Ende)

Aussender: Advanced Bitcoin Technologies AG
Adresse: c/o TechQuartier, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Dr. Yassin Hankir
E-Mail: ir@abt-ag.com
Website: www.abt-ag.com

ISIN(s): DE000A2YPJ22 (Aktie)
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Freiverkehr in Hamburg; Freiverkehr in Berlin

[ Quelle: https://www.pressetext.com/news/20250930017 ]

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