PTA-News: Advanced Bitcoin Technologies AG: LG Bonn entscheidet auch im 3. Zwangsvollstreckungsverfahren für savedroid AG
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Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Frankfurt am Main (pta025/22.08.2025/16:30) - Advanced Bitcoin Technologies AG: LG Bonn entscheidet auch im 3. Zwangsvollstreckungsverfahren für savedroid AG
Erneut 25.000 Euro Zwangsgeld gegen widerrechtlich handelnden Ex-Treuhänder festgesetzt
Frankfurt am Main, 22. August 2025 – Das Landgericht (LG) Bonn hat in der ersten Instanz des dritten Zwangsvollstreckungsverfahrens gegen den widerrechtlich handelnden ehemaligen ICO-Treuhänder erneut zu Gunsten der savedroid AG entschieden und 25.000 Euro Zwangsgeld bzw. bei Nichtzahlung ersatzweise Zwangshaft auf Basis eines Tagessatzes von 200 Euro festgesetzt, was in Summe insgesamt 125 Tagen Zwangshaft entsprechen würde. Der Ex-Treuhänder des Initial Coin Offerings (ICO) der savedroid AG, der Kryptowährungen mit einem aktuellen Marktwert von knapp 50 Millionen Euro rechtswidrig zurückhält, hat gemäß dem Gerichtsurteil noch bis zum 15. Oktober 2025 Zeit, die Kryptowährungen zu übertragen, um die vorgenannten Zwangsmittel abzuwenden. Damit ist das LG Bonn erneut der Argumentation der savedroid AG, einer 100%ige Tochtergesellschaft der Advanced Bitcoin Technologies AG (ABT, ISIN: DE000A2YPJ22), gefolgt, auch wenn es den Zwangsmittelantrag auf Zwanghaft zunächst in Form von Zwangsgeld beschlossen hat.
Bereits in den Jahren 2023 und 2024 wurden mehrere Zwangsmittel gegen den widerrechtlich handelnden Ex-Treuhänder der savedroid AG festgesetzt und vollstreckt: Das LG Bonn hatte im ersten Zwangsvollstreckungsverfahren im März 2023 ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro und ersatzweise Zwangshaft auf Basis eines Tagessatzes von 200 Euro festgesetzt, was in Summe insgesamt 125 Tagen Zwangshaft entsprochen hätte. Der Ex-Treuhänder hatte damals zwar sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt, das OLG Köln hatte diese jedoch zurückgewiesen und ferner keine Rechtsbeschwerde zugelassen. Bereits im Zuge der Zwangsvollstreckung dieses Zwangsgeldes war Haftbefehl gegen den widerrechtlich handelnden Ex-Treuhänder erlassen worden, nachdem dieser mehrfach der Vermögensauskunft ferngeblieben war und folglich ins Schuldnerverzeichnis eingetragen wurde. Die Haft wurde letztlich durch Zahlung des Zwangsgeldes im Januar 2024 abgewendet.
In dem sich daran anschließenden zweiten Zwangsvollstreckungsverfahren im März 2024 hatte das LG Bonn bis zu 6 Monate Zwangshaft gegen den widerrechtlich handelnden Ex-Treuhänder festgesetzt. Der Ex-Treuhänder hatte sofortige Beschwerde gegen den Zwangshaftbeschluss eingelegt, die jedoch durch das LG Bonn zurückgewiesen und daraufhin vom OLG Köln aufgenommen wurde. Auf Basis der mündlichen Verhandlung Anfang Juni 2024 hat das OLG Köln den widerrechtlich handelnden Ex-Treuhänder erneut zu einem Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro und ersatzweise Zwangshaft auf Basis eines Tagessatzes von 200 Euro verurteilt, was in Summe insgesamt 125 Tagen Zwangshaft entsprochen hätte. Das neuerliche Zwangsgeld wurde im September 2024 erfolgreich beigetrieben. Im April 2024 hat die savedroid AG zusätzlich eine Schadenersatzklage aufgrund von durch die verspätete Herausgabe der Kryptowährungen entstandenen Verzugsschäden in Höhe von 1,5 Mio. Euro gegen den widerrechtlich handelnden Ex-Treuhänder eingereicht, deren erste mündliche Verhandlung für Ende November 2025 angesetzt wurde.
Investoren- und Medienkontakt
Dr. Yassin Hankir
Vorstandsvorsitzender Advanced Bitcoin Technologies AG
E-Mail: ir@abt-ag.com
(Ende)
Aussender: Advanced Bitcoin Technologies AG
Adresse: c/o TechQuartier, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Dr. Yassin Hankir
E-Mail: ir@abt-ag.com
Website: www.abt-ag.com
ISIN(s): DE000A2YPJ22 (Aktie)
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