Prozess wegen Schrempp-Rücktritt geht weiter
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München (BoerseGo.de) - Der Prozess im Zusammenhang mit dem Rücktritt des ehemaligen Daimler-Chefs Jürgen Schrempp und die angeblich zu späte Mitteilung darüber geht in die nächste Runde. Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte teilte mit, dass der II. Zivilsenat des BGH den Beschluss des OLG Stuttgart vom 15.02.2007 vollständig aufgehoben hat. Das OLG hatte entschieden, dass die DaimlerChrysler AG die Information über das Aussscheiden von Herrn Prof. Schrempp als Vorstandsvorsitzenden am 28.07.2005 rechtzeitig bekannt gegeben hat.
Nach Ansicht des BGH ist das OLG zu diesem Ergebnis aber nur wegen verfahrensfehlerhaften Übergehens entscheidungserheblichen Vorbringens des Musterklägers gelangt. Das OLG hatte den Vortrag der Kläger zu den Gesprächen über ein vorzeitiges Ausscheiden von Herrn Prof. Schrempp im Vorfeld der Beschlussfassung des Aufsichtsrats am 28.07.2005 nicht berücksichtigt.
Für den Fall, dass die klägerische Behauptung einer einseitigen Amtsniederlegung Prof. Schrempps bereits im Mai 2005 oder jedenfalls bis zur Aufsichtsratsentscheidung am 28.07.2005 zutrifft, geht der BGH weiter davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt eine Insiderinformation vorlag, die unverzüglich zu veröffentlichen gewesen wäre.
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