PrimaCom reicht Klage ein
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Der Kabelnetzbetreiber PrimaCom AG und ihre Tochtergesellschaft, die PrimaCom Management GmbH, haben heute beim Landgericht Mainz eine Klage gegen die Inhaber des "Second Secured Loan", eingereicht. Der Second Secured Loan ist ein nachrangig gesicherter Kredit über 375 Mio. Euro. Mit der Klage soll festgestellt werden, dass die PrimaCom AG und die PrimaCom Management GmbH, nicht verpflichtet sind, Zinsen auf den Second Secured Loan zu zahlen bzw. die Inhaber des Second Secured Loan etwaig bestehende Zinszahlungsansprüche aktuell nicht durchsetzen können.
Die Klage stütze sich auf ein Gutachten der Wirtschaftsprüfersozietät LKC Kemper Czarske v. Gronau Berz, die als Sonderprüfer bestellt sind, sowie von Prof. Dr. Armbrüster zur materiellrechtlichen Sittenwidrigkeit des Darlehens und auf ein Gutachten einer renommierten Insolvenzkanzlei, wonach der Second Secured Loan aktuell als eigenkapitalersetzend zu qualifizieren sei.
Dies hätte zur Folge, dass für die gesamte Laufzeit des Kredites keine Zinsen zu zahlen sind und bereits gezahlte Zinsen gegebenenfalls zurückgezahlt werden müssten. Der Eigenkapitalersatz führe dazu, dass die beiden Klägerinnen aktuell keiner Zinszahlungspflicht unterliegen. Die Zinszahlungspflicht lebe erst wieder auf, wenn die Gesellschaft ihre unternehmerische Krise beseitigt hat.
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