Presse: Neue Berechnung von Spekulationsgewinnen
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Nach Informationen vom "Handelsblatt" hat der Bundesfinanzminister Hans Eichel die Besteuerung von Spekulationsgewinnen geändert. Wie die Zeitung in der aktuellen Ausgabe berichtet, werden die Gewinne aus Spekulationsgeschäften künftig nach der First-in First-out Methode berechnet und nicht mehr nach der Durchschnittsmethode. Das bedeute, dass ein Anleger, der Aktien eines Unternehmens in verschiedenen Tranchen kauft, aus steuerlicher Sicht stets die zuerst gekauften auch wieder verkauft.
Dem Bericht zufolge habe die Bundesregierung die Berechnungsmethode mit dem EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz geändert, dass bereits vor einigen Wochen von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden ist – allerdings mit einem entscheidenden Schönheitsfehler. Es sei umstritten, ab welchem Zeitpunkt diese Änderung gelten soll. "Folgt man dem Gesetzestext, würde die Änderung für alle Verkäufe gelten, die ab dem 1. Januar 1999 getätigt wurden," sagte die Münchner Steuerberaterin Birgit Hosemann dem Handelsblatt. "Allerdings wäre eine solche echte Rückwirkung schlichtweg verfassungswidrig," so die Expertin für Börsenspekulationen.
Gewinne aus Wertpapiergeschäften sind steuerpflichtig, wenn die Papiere kürzer als ein Jahr gehalten werden und die Freigrenze von 512 Euro überschritten wird.
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