Presse: Kartellamtsauflagen für RWE folgenlos
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Berlin (BoerseGo.de) - Dass Auflagen des Kartellamts mitunter recht wirkungslos bleiben können, scheint ein Bericht des Handelsblatts zu belegen. Nach Informationen der Zeitung wurde auf einer am Mittwoch stattgefundenen Auktion, bei der ein Sonderkontingent Strom aus abgeschriebenen Stein- und Braunkohlekraftwerken versteigert wurde und zu der RWE durch das Kartellamt verpflichtet worden war, marktübliche Preise erzielt. Gleichzeitig nutzte RWE die Auktion zu Marketingmaßnahmen, in denen es unter anderem geheißen habe: "RWE geht neue Wege".
Der Stromkonzern sei zu den Auktionen durch einen Kartellamtsbeschluss vom 26. Septemper 2007 gezwungen worden. Im Gegenzug habe man ein Verfahren gegen RWE, das mehrere große Stromverbraucher angestrengt hatten, eingestellt. In dem Verfahren ging es um Verschmutzungsrechte (Emissionszertifikate), die RWE seinen Kunden zum aktuellen Marktpreis mit in Rechnung stellte, obwohl die Energiekonzerne diese kostenlos zugeteilt bekamen. Diese Praxis sei nur wegen fehlenden Wettbewerbs möglich, monierte das Kartellamt. RWE habe sich damals mit der Einstellung des Verfahrens gegen die Auflage, quartalsweise bis zum Jahr 2010 Strom auf Auktionen zu versteigern, ohne Kosten für Emissionzertifikate einzukalkulieren, zufrieden gezeigt.
Auf der jetzt stattgefundenen Auktion sei ein Preis von mindestens 61 Euro erzielt worden, und damit in etwa ein marktüblicher Preis. Der Erzeugungspreis liege hingegen nur bei etwa 15 Euro, so das Handelsblatt. Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (BNE) forderte dem Bericht zufolge andere Maßnahmen des Kartellamts beim ähnlich gelagerten Fall E.ON. Großen Stromverbrauchern sei mit der Auktion vom Mittwoch nicht gedient.
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