Porsche erzielt Erfolg vor US-Gericht
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
- VerkaufenKaufen
New York (BoerseGo.de) - Der Sportwagenbauer Porsche hat einen juristischen Erfolg vor einem US-Bundesgericht erzielt. Die Klage zweier Hedge-Fonds im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften von Porsche beim gescheiterten Versuch, Volkswagen zu übernehmen, wurde in vollem Umfang abgewiesen. Die Kläger hatten rund zwei Milliarden US-Dollar von Porsche gefordert. Insgesamt wollten 39 Kläger vor dem US-Bundesgericht in New York ihre Ansprüche geltend machen. Porsche betonte, man habe die Klagen immer als unzulässig und unbegründet angesehen.
Das Gericht begründete die Klageabweisung damit, dass die US-Wertpapiergesetze bei den betroffenen Aktiengeschäften keine Anwendung fänden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von 30 Tagen Berufung eingelegt werden.
Auch die Klagen gegen Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und den damaligen Finanzvorstand Holger Härter wurden in New York abgewiesen. Allerdings ermittelt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft weiterhin gegen die beiden Manager wegen des Verdachts der Kursmanipulation.
Porsche hatte sich 2008 mit Optionsgeschäften indirekt die Mehrheit an Volkswagen gesichert und die Märkte erst spät informiert. Daraufhin war es zu einem sog. Short-Squeeze (Angebotsknappheit nach zahlreichen Leerverkäufen) bei der Volkswagen-Stammaktie gekommen. Durch die Glattstellung zahlreicher Short-Positionen verfünffachte sich der Kurs des Papiers innerhalb von zwei Tagen. Hedge-Fonds, die auf fallende Kurse gesetzt hatten, machten Milliardenverluste.
World of Trading 2024: Triff die stock3-Experten live vor Ort
Am 22. & 23.11. findet die World of Trading in Frankfurt statt & stock3 ist mit dabei. Wir laden Dich ein, uns & unsere Experten näher kennenzulernen. Mit dabei sind u.a. Bastian Galuschka, Sascha Gebhard u.v.m.
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.