Musterverfahren gegen DaimlerChrysler
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Im Zusammenhang mit der verspäteten Bekanntgabe des Rückzugs von Konzernchef Jürgen Schrempp droht dem Autohersteller DaimlerChrysler nun ein Musterverfahren. Wie die Münchner Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE heute mitteilte, sei im Auftrag eines Mandanten ein erster Musterfeststellungsantrag beim Landgericht Stuttgart gegen die DaimlerChrysler AG eingereicht worden. Dieses Verfahren ermögliche, entscheidungserhebliche Tatsachen- bzw. Rechtsfragen einheitlich für eine Vielzahl von Klagen vom Oberlandesgericht und gegebenenfalls später vom Bundesgerichtshof klären zu lassen, so die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei.
Hält das Landgericht Stuttgart den eingereichten Antrag für zulässig, werde es ihn im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Innerhalb von 4 Monaten müssten dann neun weitere, inhaltsgleiche Musterfeststellungsanträge gestellt werden, um die Entscheidung des Oberlandesgerichts herbeizuführen.
"Da wir noch weitere 10 Mandanten vertreten und auch für diese Musteranträge vorbereiten, wird es höchstwahrscheinlich zu einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart kommen", so Klaus Rotter, Partner der Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE. Die Durchführung eines Musterverfahrens habe für die Kläger erhebliche Vorteile. Zunächst werde das Kostenrisiko für die Kläger deutlich reduziert, weil die problematischen Tatsachen- und Rechtsfragen mit Bindungswirkung für alle geklärt werden. Zudem würden sich die Kosten für die Beweisaufnahme anteilig auf alle Kläger verteilen. Überdies sehe der Musterprozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart keine weitere Rechtsanwaltsgebühr vor.
Im Verfahren gegen DaimlerChrysler müsse geklärt werden, ob das vorzeitige Ausscheiden von Herrn Prof. Schrempp unverzüglich veröffentlicht wurde. Anlegern, die in den Wochen vor dem 28. Juli 2005, 10:32 Uhr, Aktien des Unternehmens verkauft haben, könnten danach Schadenersatzansprüche gegen die DaimlerChrysler AG gemäß § 37b Abs.1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz geltend machen.
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