Krypto-Steuerreform 2026: Was der Klingbeil-Entwurf bedeutet
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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat mit seinem Haushaltsentwurf eine Reform der Krypto-Besteuerung angestoßen, die mittlerweile auch das Bundeskabinett beschlossen hat. Der Entwurf sieht vor, Kryptowerte im Privatvermögen künftig wie Aktien den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen – die einjährige Haltefrist würde wegfallen, Gewinne wären dann immer steuerpflichtig, vermutlich mit pauschal 25% statt bisher bis zu 45%. Es handelt sich aber weiterhin um einen ersten, sehr allgemein gehaltenen Vorschlag, nicht um ein fertiges Gesetz: Bestandsschutz, Verlustverrechnung und ein möglicher automatischer Steuerabzug sind bisher völlig ungeklärt.
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Was steht genau im Entwurf?
Der Haushaltsentwurf äußert sich zur Krypto-Besteuerung nur in einem kurzen Absatz. Darin heißt es, die Bundesregierung wolle die Besteuerung von Kryptowerten "mit konkreten und modernen Vorschriften reformieren".
Zur Begründung führt der Entwurf an, wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, solle "ebenso seinen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens" leisten wie jemand, der Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuert. Konkret sollen Kryptowerte künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden – so wie es aktuell bei Aktien der Fall ist.
Du siehst dir das lieber als Video an? Blockpit CEO Florian Wimmer klärt auf:
Was ändert sich im Vergleich zur aktuellen Rechtslage?
Aktuell (Status quo):
- Kryptowerte im Privatvermögen fallen unter § 22 Nr. 3 EStG (laufende Einkünfte, z. B. Staking) oder § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte, also Verkäufe)
- Nach einem Jahr Haltedauer sind Veräußerungsgewinne komplett steuerfrei
- Innerhalb des Jahres wird der individuelle Einkommensteuersatz fällig – bis zu 45%
Geplant laut Entwurf:
- Kryptowerte würden zu Einkünften aus Kapitalvermögen (wie Aktien, Anleihen, ETFs)
- Die Haltefrist würde komplett wegfallen
- Gewinne wären immer steuerpflichtig, unabhängig von der Haltedauer
- Dafür würde vermutlich der pauschale Kapitalertragsteuersatz von 25% (zzgl. Soli, ggf. Kirchensteuer) gelten, wie bei anderen Kapitaleinkünften üblich
Österreich hat diesen Schritt bereits 2022 vollzogen: Kryptowerte zählen dort zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, pauschal besteuert mit 27,5%. Die erhofften deutlichen Mehreinnahmen blieben jedoch aus – ein Hinweis, dass die im deutschen Entwurf angeführte "Steigerung der Steuereinnahmen" nicht automatisch eintritt.
Bin ich als Anleger eher besser oder schlechter dran?
Kurzfristige Trader und Spekulanten: Tendenziell eine Entlastung. Wer bisher innerhalb eines Jahres verkauft und bis zu 45% Einkommensteuer zahlt, würde mit pauschal 25% besser wegkommen.
Langfristige Halter: Tendenziell eine Verschlechterung. Wer bisher ein Jahr wartet und dann steuerfrei verkauft, müsste künftig auch nach Jahren noch 25% auf realisierte Gewinne zahlen.
Diese Einordnung basiert auf dem aktuellen, sehr knappen Entwurfstext – wie die Reform am Ende tatsächlich aussieht, ist offen.
Was ist an dem Entwurf noch ungeklärt?
Der bisherige Text beantwortet fast keine der praktisch relevanten Fragen. Insbesondere ungeklärt:
- Bestandsschutz: Gilt eine neue Regelung nur für Kryptowerte, die ab einem bestimmten Stichtag gekauft werden? Oder auch rückwirkend für Bestände, die schon seit Jahren gehalten werden? Ohne Bestandsschutz könnten auch längst über die Jahresfrist hinaus gehaltene Coins plötzlich steuerpflichtig werden, sobald sie verkauft werden.
- Verlustverrechnung: Bislang können Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nicht mit Gewinnen aus Aktien oder anderen Kapitalanlagen verrechnet werden – Krypto-Verluste und Aktiengewinne sind steuerlich getrennte Welten. Würde Krypto Teil der Einkünfte aus Kapitalvermögen, müsste der Gesetzgeber klären, ob und in welchem Umfang künftig eine Verrechnung zwischen beiden möglich wird. Das hätte spürbare Auswirkungen auf die tatsächliche Steuerlast vieler Anleger.
- Automatischer Steuerabzug an der Quelle: Bei Aktien wird die Kapitalertragsteuer meist direkt von der Bank abgeführt. Ob das auch für Krypto-Börsen kommt, ist offen. Österreich zeigt, welche Komplexität das mit sich bringt: Seit 2024 müssen auch inländische Anbieter wie Bitpanda die KESt automatisch abführen – für Anbieter bedeutet das zusätzlichen Aufwand, für Nutzer mit mehreren Börsen zusätzliche Unübersichtlichkeit, da jede Plattform nur ihre eigenen Transaktionen kennt und Verrechnungen über Börsen und Wallets hinweg entsprechend schwieriger werden.
- Zeitpunkt des Inkrafttretens: Ein konkretes Datum nennt der Entwurf nicht. Allerdings sind die erwarteten Mehreinnahmen bereits fest als Konsolidierungsmaßnahme im Bundeshaushalt 2027 eingeplant – ein Hinweis darauf, dass ein Start zum Jahreswechsel 2026/2027 wahrscheinlich ist. Bestätigt ist das bisher aber nicht.
Wie geht es jetzt weiter?
Ein Haushaltsentwurf ist kein Gesetz. Bis sich für Anleger tatsächlich etwas ändert, braucht es einen ausformulierten Gesetzentwurf und das komplette parlamentarische Gesetzgebungsverfahren (Bundestag, Ausschüsse, ggf. Bundesrat). Das Bundeskabinett hat dem Entwurf bereits zugestimmt – ein wichtiger Zwischenschritt, aber noch kein Gesetz. Das weitere Verfahren kann sich über Monate hinziehen und unterwegs verändert werden. Der Entwurf selbst geht davon aus, dass die Reform "zu einer Steigerung der Steuereinnahmen führen" wird, was die politische Motivation hinter dem Vorstoß erkennen lässt.
Ob der Entwurf im weiteren Verfahren unverändert durchkommt, ist zudem offen: Die CDU/CSU-Fraktion hat sich bereits mehrfach kritisch zu Klingbeils Plänen geäußert, da eine Krypto-Steuerreform nicht im Koalitionsvertrag vereinbart ist, und lehnte erst kürzlich einen ähnlichen Vorstoß der Grünen ab. Eine deutliche Abschwächung im Bundestag ist damit realistisch möglich.
Was kann ich jetzt tun?
- Ruhig bleiben. Es gibt noch kein Gesetz. Überstürzte Entscheidungen auf Basis eines vagen Entwurfstextes sind nicht nötig.
- Deine Steuersituation im Griff behalten. Unabhängig davon, wie die Reform ausgeht, lohnt es sich, die eigene Transaktionshistorie lückenlos zu halten – das hilft dir, vorbereitet zu sein, wenn Banken oder Börsen nachfragen.
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