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18:18 Uhr, 29.07.2026

Kabinettsbeschluss zur Krypto-Steuerreform: Wie geht es jetzt weiter?

Der Kabinettsbeschluss ist da – aber zwischen Absichtserklärung und Gesetz liegen noch mehrere Weichenstellungen. Wir zeigen den möglichen Fahrplan bis zum Inkrafttreten.

Der Kabinettsbeschluss ist da – aber zwischen Absichtserklärung und Gesetz liegen noch mehrere Weichenstellungen. Wir zeigen den möglichen Fahrplan bis zum Inkrafttreten.

Am 6. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Haushaltsentwurf 2027 beschlossen. Darin enthalten: die Absicht, Kryptowerte im Privatvermögen künftig wie Aktien den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen. Die einjährige Haltefrist würde damit wegfallen, Gewinne wären künftig immer steuerpflichtig – vermutlich mit einem pauschalen Satz von 25% statt bisher bis zu 45%.

Wichtig für die Einordnung: Das ist noch kein Gesetzentwurf, sondern lediglich eine Absichtserklärung im Rahmen der Haushaltsplanung. Bis daraus tatsächlich geltendes Recht wird, muss ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen werden – und der genaue Weg dorthin ist selbst innerhalb der üblichen Abläufe noch nicht festgelegt.

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Der mögliche Fahrplan: Zwei denkbare Wege

Sommer 2026: Als Nächstes wird ein Referentenentwurf erwartet – ein ausformulierter Gesetzestext, den das Bundesfinanzministerium erarbeitet. Voraussichtlich noch im selben Zeitraum entscheidet sich dann, welcher der beiden folgenden Wege eingeschlagen wird:

Option 1: Der Regierungsentwurf

Das Kabinett beschließt den Referentenentwurf offiziell, wodurch daraus ein Regierungsentwurf wird. Dieser geht anschließend zur Stellungnahme an den Bundesrat, bevor er in den Bundestag eingebracht wird. Dieser Weg bezieht die Länder frühzeitig mit ein, dauert dafür aber tendenziell länger.

Option 2: Der Fraktionsentwurf

Alternativ veröffentlicht die Regierung lediglich eine sogenannte Formulierungshilfe, auf deren Basis die Regierungsfraktionen den Entwurf direkt selbst in den Bundestag einbringen – ohne vorherige Befassung des Bundesrats. Dieser Weg ist formal schneller, da ein Verfahrensschritt entfällt.

Welcher der beiden Wege gewählt wird, ist aktuell offen. Beide sind in der deutschen Gesetzgebung üblich und kommen regelmäßig vor.

Wo beide Wege wieder zusammenlaufen

Herbst 2026: Unabhängig davon, welche Option gewählt wird, treffen sich beide Wege spätestens bei der ersten Lesung im Bundestag. Von dort aus folgt der übliche parlamentarische Ablauf, ebenfalls im Herbst:

  • Überweisung an den Finanzausschuss
  • Wahrscheinlich eine Anhörung von Fachleuten im Ausschuss (üblich, aber nicht zwingend vorgeschrieben)

Winter 2026/2027: Anschließend folgen die zweite und dritte Lesung im Bundestag mit Schlussabstimmung, sowie die Zustimmung des Bundesrats.

Wann könnte das Gesetz in Kraft treten?

Das ist derzeit die größte offene Frage. Ein Stichtag für das Inkrafttreten ist bislang nicht festgelegt. Selbst wenn das parlamentarische Verfahren zügig verläuft und wie oben skizziert bis zum Winter abgeschlossen wird, ist ein späterer Zeitpunkt als der oft kolportierte 1.1.2027 durchaus möglich – ebenso wie zentrale Detailfragen, etwa zum Bestandsschutz für bereits gehaltene Coins oder zur Verlustverrechnung, die im bisherigen Entwurf noch nicht geklärt sind.

Wichtig zum Mitnehmen: Dieser Fahrplan zeigt einen möglichen, plausiblen zeitlichen Ablauf – er ist kein feststehender Zeitplan. Gesetzgebungsverfahren können sich verzögern, in Details verändert werden oder im äußersten Fall auch ganz scheitern.

Was Anleger jetzt tun können

Für alle, die sich mit der aktuellen Regelung (insbesondere der einjährigen Haltefrist) wohlfühlen und diese erhalten möchten, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um aktiv zu werden und sich Gehör zu verschaffen: Die Petition "Pro Haltefrist" richtet sich gezielt gegen die geplante Abschaffung der Haltefrist. Sie ist aktuell noch nicht freigeschaltet – sobald das der Fall ist, beginnt die offizielle Mitzeichnungsfrist. Ab diesem Zeitpunkt sind insgesamt 6 Wochen Zeit, um möglichst viele Unterstützer zu mobilisieren.

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