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12:17 Uhr, 14.07.2025

Italienisches Gericht lockert Auflagen für Unicredits Banco-BPM-Deal

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Von Elena Vardon

DOW JONES--Ein italienisches Gericht hat zwei behördliche Auflagen bei Unicredits Übernahmeangebot für die Banco BPM aufgehoben, andere aber aufrechterhalten.

Das unaufgeforderte Angebot des zweitgrößten italienischen Kreditinstituts für sein kleineres Pendant stieß im April auf den Widerstand der italienischen Regierung. Rom berief sich auf die so genannten "goldenen Befugnisse" - die dem Staat erlauben, in Transaktionen bei Unternehmen von strategischer Bedeutung für das Land einzugreifen - um bestimmte Bedingungen für die Genehmigung des Deals zu stellen.

Unicredit erklärte damals, dass der Nutzen der Regierungsauflagen nicht klar sei und einschränken könnte, wie das fusionierte Unternehmen seine künftigen Kreditaktivitäten und seine Liquidität verwalten würde. Im Mai kündigte Unicredit an, eine Klage einzureichen, um eine unabhängige Bewertung der ordnungsgemäßen Anwendung der goldenen Befugnisse zu erwirken.

Das Verwaltungsgericht Latium hat einem am Samstag veröffentlichten Urteil zufolge einige der Bedingungen gestrichen. Es entschied, dass Unicredit der Forderung nicht nachkommen muss, das Verhältnis zwischen Krediten und Einlagen in Italien nach dem Zusammenschluss fünf Jahre lang nicht zu verringern. Es strich auch die Bedingung, die Projektfinanzierungsportfolios beider Banken auf dem derzeitigen Niveau zu halten.

Das Gericht hielt jedoch die Forderung aufrecht, dass Unicredit alle Aktivitäten in Russland einstellen muss, wo die Bank ihre Aktivitäten zwar abbaut, sich aber noch nicht vollständig zurückgezogen hat. Auch die Bedingung für Anima - den kürzlich von der BPM übernommenen Vermögensverwalter -, die derzeitige Gewichtung seiner Anlagen in Wertpapieren italienischer Unternehmen nach Erwerb durch Unicredit beizubehalten, wird nicht als verbindliche Verpflichtung, sondern als Empfehlung betrachtet.

Die BPM, die das Angebot der Unicredit stets ablehnt, nahm das Gerichtsurteil am Samstag zur Kenntnis. Die Bank teilte mit, dass das Urteil das korrekte Vorgehen der Regierung anerkennt und die Legitimität der Bedingungen bestätigt. "Banco BPM hofft, dass Unicredit seine Absichten bezüglich eines öffentlichen Umtauschangebots klarstellen wird... das aufgrund der Passivitätsregel die strategische Flexibilität der Bank in einem für den italienischen Bankensektor wichtigen Moment stark einschränkt und zu ernsthafter Unsicherheit führt", so die Bank.

Unicredit begrüßte die Entscheidung am Sonntag. "Dies ist ein eindeutiger Beweis dafür, dass die Art, wie die goldene Befugnis eingesetzt wurde, unrechtmäßig war und den Erlass eines neuen Dekrets erfordert, da das am 18. April erlassene Dekret vom Gericht für ungültig erklärt wurde", so Unicredit. Der Kreditgeber fügte hinzu, dass das italienische Gericht keine volle Zuständigkeit für seine russischen Vermögenswerte oder Aktivitäten hat, da dies in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Zentralbank falle.

"Unicredit wird nun alle relevanten Schritte zeitnah prüfen", so die Bank. Unicredit-CEO Andrea Orcel hatte zuvor erklärt, er sei bereit, von dem Deal zurückzutreten, wenn die auferlegten Bedingungen die Wertschöpfung gefährden würden.

Unicredit hatte BPM im November ins Visier genommen, um ihre Position in Italien zu stärken und ihren Marktanteil im nördlichen Teil des Landes zu erhöhen. Das Angebot für alle Aktien bewertete BPM damals mit rund 10 Milliarden Euro.

Die Frist für BPM-Aktionäre, ihre Aktien für das Angebot von Unicredit anzudienen, läuft bis 23. Juli.

Kontakt zur Autorin: unternehmen.de@dowjones.com

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