Fundamentale Nachricht
16:34 Uhr, 04.07.2018

Inflationsschutz durch Immobilienfonds

Statt Wohnungen oder Häuser zu kaufen, können Anleger laut Fondsverband BVI auch mit kleinen Beträgen regelmäßig in Aktien von Immobilienunternehmen investieren oder Anteile an offenen Immobilienfonds erwerben.

Frankfurt (GodmodeTrader.de) - Der Preisanstieg hat sich in den vergangenen Wochen stark beschleunigt: Mit einer Teuerungsrate von 2,2 Prozent war die Inflationsrate im Mai so hoch wie seit einem Jahr nicht mehr. Zugleich zahlen Banken kaum noch Zinsen. Zehnjährige Bundesanleihen werfen lediglich eine Rendite von 0,3 Prozent ab. Sparer müssen daher andere Anlageformen wählen, wollen sie ihre Ersparnisse vor einem weiteren Kaufkraftverlust schützen, wie die im BVI organisierten Fondsgesellschaften in der jüngsten Ausgabe aus der Serie „Finanzwissen für alle“ schreiben.

Immobilien würden seit langem als wertstabil gelten und würden daher gerne für den Inflationsschutz genutzt. Doch nicht immer sei das Betongold wirklich dazu geeignet, das Privatvermögen zu schützen. Experten zufolge komme es auf das jeweilige Objekt und die Lage an. Allerdings gelte wie bei Aktien auch: Es sollte nicht das gesamte Vermögen in Immobilien investiert werden. Denn falls die Immobilienpreise nicht wie erwartet stiegen oder sogar sänken, schmelze auch der Wert des Vermögens, heißt es weiter.

„Statt Wohnungen oder gar Häuser zu kaufen, können Anleger auch mit kleinen Beträgen regelmäßig in Aktien von Immobilienunternehmen investieren oder Anteile an offenen Immobilienfonds erwerben. Offene Immobilienfonds legen das Geld der Anleger in verschiedenen Gebäuden an. Sie investieren zum Beispiel in Büro-, Handels- oder Industrieimmobilien, aber auch in Hotels und Restaurants“, so der BVI.

Mit einem guten Mix der Nutzungsarten könnten Anleger das Risiko ihrer Immobilienanlage streuen. Die Mieteinnahmen, mögliche Wertsteigerungen und Veräußerungsgewinne steigerten den Wert des Fondsanteils, heißt es weiter. „Dabei ist allerdings zu beachten, dass für Anleger offener Immobilienfonds eine zweijährige Mindesthaltefrist gilt. Zudem müssen Anleger eine einjährige Kündigungsfrist einhalten. Allerdings ist ein Verkauf von Fondsanteilen häufig über die Börse möglich. Er ist dann gebührenpflichtig und abhängig vom aktuellen Tagespreis“, so der BVI.

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Über den Experten

Tomke Hansmann
Tomke Hansmann
Redakteurin

Nach ihrem Studium und einer anschließenden journalistischen Ausbildung arbeitet Tomke Hansmann seit dem Jahr 2000 im Umfeld Börse, zunächst als Online-Wirtschaftsredakteurin. Nach einem kurzen Abstecher in den Printjournalismus bei einer Medien-/PR-Agentur war sie von 2004 bis 2010 als Devisenanalystin im Research bei einer Wertpapierhandelsbank beschäftigt. Seitdem ist Tomke Hansmann freiberuflich als Wirtschafts- und Börsenjournalistin für Online-Medien tätig. Ihre Schwerpunkte sind Marktberichte und -kommentare sowie News und Analysen (fundamental und charttechnisch) zu Devisen, Rohstoffen und US-Aktien.

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