Analyse
08:35 Uhr, 09.01.2024

INFINEON – Inwiefern belastet die Qimonda-Insolvenz?

Im Rechtsstreit bezüglich der Insolvenz der ehemaligen Infineon-Tochter Qimonda AG wurde gestern das Gutachten des Sachverständigen vorgelegt. Welche Erkenntnisse lassen sich daraus gewinnen?

Erwähnte Instrumente

  • Infineon Technologies AG - WKN: 623100 - ISIN: DE0006231004 - Kurs: 35,830 € (XETRA)

Seit 15 Jahren befindet sich die Qimonda AG nun schon im Insolvenzverfahren. 2006 hatte Infineon die Speicherchipsparte ausgegliedert und unter dem Namen Qimonda an die New Yorker Börse gebracht. Aufgrund unternehmerischer Fehlentscheidungen – Qimonda hatte zu lange an veralteten Techniken festgehalten – geriet das Unternehmen jedoch ziemlich schnell in eine wirtschaftliche Schieflage und musste im Januar 2009 in die Insolvenz gehen. Der Geschäftsbetrieb wurde in der Folge eingestellt und das Patentportfolio im Jahr 2014 für 125 Mio. EUR verkauft werden – an die einstige Mutter Infineon. Außerdem hat der DAX-Konzern damals im Rahmen eines Teilvergleichs weitere 135 Mio. EUR bezahlt.

Insolvenzverwalter klagt

Der Insolvenzverwalter Dr. Jaffé reichte gegen Infineon Klage ein, mit der Begründung, dass das von Infineon in die Qimonda AG eingebrachte Speichergeschäft überhaupt nicht werthaltig gewesen sei. Dr. Jaffé klagt deshalb auf Erstattung der Differenz durch Infineon. Das Insolvenzgericht bestellte daraufhin einen unabhängigen Sachverständigen, der nun gestern sein Gutachten vorgelegt hat.

Aus der von Infineon veröffentlichten Pressemitteilung geht hervor, dass der Wert für das Inlandsgeschäfts mit -72 Mio. EUR und der Wert des Auslandsgeschäfts mit -1,045 Mrd. EUR festgestellt worden ist. Insgesamt errechnet sich also ein negativer Wert von 1,117 Mrd. EUR! Damit ergibt sich laut Gutachten eine Differenz von 1,717 Mrd. EUR gegenüber dem für die Sacheinlagen maßgeblichen Wert von 600 Mio. EUR.

Das Gutachten ist jedoch erstmal nur einen Zwischenschritt im Rechtsstreit. Wie Infineon in der Meldung betont, ist die mögliche Haftung noch von weiteren Sachverhalten abhängig. Unter anderem wird angeführt, dass der Wert haftungsbeschränkter Geschäftsanteile vom Grundsatz her nicht negativ sein kann. Das würde den Differenzbetrag für den Geschäftsbereich Ausland entsprechend um die oben genannten 1,045 Mrd. EUR wieder reduzieren.

Infineon hat für diese Rechtsstreitigkeiten bislang bilanzielle Rückstellungen in Höhe von 212 Mio. EUR gebildet.

Wann das Gericht zu einer ersten Entscheidung kommen wird, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Das Verfahren dürfte sich also noch ein paar Järchen hinziehen…

Fazit: Das Gutachten ist zunächst mal eine Zwischenetappe im Rechtsstreit mit dem Qimonda-Insolvenzverwalter. In welcher Höhe Infineon letzten Endes zur Kasse gebeten wird, kann derzeit nicht seriös prognostiziert werden. Der wirtschaftliche Gesamtschaden sollte sich für das Unternehmen jedoch in Grenzen halten. Die Aktie notiert heute früh im vorbörslichen Handel leicht im Minus.

Jahr 2022/23 2023/24e* 2024/25e*
Umsatz in Mio. EUR 16,31 16,85 18,63
Ergebnis je Aktie in EUR 2,38 2,36 2,78
KGV 15 15 13
Dividende je Aktie in EUR 0,35 0,35 0,40
Dividendenrendite 0,98 % 0,98 % 1,12 %

*e = erwartet

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