Immobilienaktien legen zu: Verfassungsgericht kippt Mietendeckel in Berlin
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In einer auf seiner Homepage veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht das in Berlin bereits vor mehr als einem Jahr beschlossene Gesetz zum Mietendeckel für nichtig erklärt. Das Land Berlin sei nicht zur Regelung der Miethöhe berechtigt, da der Bund bereits eine abschließende Regelung vorgenommen habe, hieß es. Bundestagsabgeordnete der Union und der FDP hatten in Karlsruhe gegen das von einer rot-rot-grünen Koalition in Berlin beschlossene Gesetz geklagt und nun Recht bekommen.
Aktien von Immobilienunternehmen konnten nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht deutlich zulegen. Besonders deutliche Kursgewinne gab es bereits seit zwei Tagen bei Aktien der Deutsche Wohnen, deren Immobilienbestand zu einem Großteil in Berlin liegt.
Das Immobilienunternehmen Vonovia begrüßte die Entscheidung, teilte aber gleichzeitig mit, keine Mieten nachfordern zu wollen, die dem Unternehmen eigentlich zustehen würden. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist folgerichtig, auch war der Mietendeckel nicht geeignet, die Probleme auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu lösen. Gleichzeitig sind Mieterinnen und Mieter, die durch die Folgen der Corona-Pandemie in Sorge um ihren Arbeitsplatz sind, jetzt zusätzlich verunsichert. Auch die Diskussion rund um bezahlbares Wohnen wird weiter angeheizt", sagte Vonovia-Chef Rolf Buch. "Wir haben uns deshalb entschieden, keine Mieten nachzufordern, die uns jetzt aufgrund der Entscheidung rechtlich zustehen würden."
Im Rahmen des Berliner Mietendeckels waren am 23. Februar 2020 die bestehenden Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt auf dem Niveau von Juni 2019 für fünf Jahre eingefroren worden.
Unbeeinträchtigt von der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ist die bereits 2015 vom Bund beschlossene und mehrfach nachgebesserte Mietpreisbremse, mit der Mieterhöhungen nicht ausgeschlossen, aber in angespannten Wohnungsmärkten begrenzt wurden.
Das Verfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass dem Land Berlin eine Regelung der Miethöhe nicht zustehe, da der Bund dies bereits geregelt habe: "Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 GG). Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt hat, ist aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum. Da das MietenWoG Bln im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regelt, ist es insgesamt nichtig."
Auch von Ökonomen-Seite gab es teils scharfe Kritik am Mietendeckel, da dieser nicht die eigentliche Ursache von steigenden Mieten, nämlich den Wohnraummangel, bekämpft. In einer Marktwirtschaft sorgen steigende Preise normalerweise dafür, dass auch das Angebot steigt. Schließlich wird es attraktiver, das jeweilige Produkt anzubieten. Höhere Mieten sollten so mit einer gewissen Zeitverzögerung auch zu einer höheren Bautätigkeit von Mietwohnungen und damit zu einer Entlastung auf dem Wohnungsmarkt führen. Wird der Preismechanismus hingegen gesetzlich ausgeschaltet, kann dieser Ausgleichsmechanismus nicht mehr richtig funktionieren. So führte der Berliner Mietendeckel auch tatsächlich dazu, dass immer mehr Wohnungen dem Mietmarkt entzogen wurden und als Eigentumswohnungen verkauft wurden. Gerade im Baubereich verhindert oft eine ausufernde Bürokratie den Neubau von mehr Wohnungen. Dem Bürokratieabbau könnte also eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung des Wohnraummangels zukommen.
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