Analyse
11:20 Uhr, 20.08.2019

Immobilienaktien brechen ein – Mietpreisbremse nicht verfassungswidrig

Die Mietpreisbremse verstößt nicht gegen das Grundgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Die Aktien deutscher Immobilienunternehmen geraten deutlich unter Druck.

Erwähnte Instrumente

  • Vonovia SE
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    Kursstand: 43,700 € (XETRA) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
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  • Deutsche Wohnen SE
    ISIN: DE000A0HN5C6Kopiert
    Kursstand: 29,960 € (XETRA) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
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  • Vonovia SE - WKN: A1ML7J - ISIN: DE000A1ML7J1 - Kurs: 43,700 € (XETRA)
  • Deutsche Wohnen SE - WKN: A0HN5C - ISIN: DE000A0HN5C6 - Kurs: 29,960 € (XETRA)

Die sogenannte Mietpreisbremse verstößt nicht gegen die im Grundgesetz verankerte Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Eine Verfassungsbeschwerde einer Berliner Vermieterin wurde entsprechend nicht zur Entscheidung angenommen. Zudem wurden zwei Vorlagen eines Berliner Gerichts, das die Mietpreisbremse für verfassungswidrig gehalten hatte, wegen nicht ausreichender Begründung einstimmig als unzulässig verworfen.

Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse bestimmt, dass in "Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt" bei Neuvermietungen die Miete um höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ausnahmen gibt es beispielsweise bei Neubauten und Sanierungen. Ende 2018 galt die Meitpreisbremse in 313 von 11.000 Städten und Gemeinden in Deutschland.

Das Urteil belastet die Aktien deutscher Immobilienunternehmen am Vormittag deutlich. Die Aktien von Vonovia, dem größten deutschen Wohnungsvermieter, geben aktuell um mehr als zwei Prozent nach.

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Die Aktien der Deutsche Wohnen, die zuvor bereits durch einen besonders strengen Mietendeckel in Berlin belastet wurden, geben um knapp drei Prozent nach.

Deutsche-Wohnen-Aktien
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Der folgende Screenshot zeigt die aktuellen Intraday-Kursveränderungen der größten deutschen Immobilienunternehmen. Enthalten sind auch Unternehmen, die keine Wohnimmobilien vermieten, sondern die sich beispielsweise auf Gewerbeimmobilien spezialisiert haben.

Immobilienaktien-brechen-ein-Mietpreisbremse-nicht-verfassungswidrig-Chartanalyse-Oliver-Baron-GodmodeTrader.de-3

Die abgebildete Screener-Liste erhalten Sie auf meinem Guidants-Desktop zur Weiterbearbeitung.

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  • Dragoslav
    Dragoslav

    War in der DDR auch so. Sanierungsunwille, vergammelte Buden, zugige Fenster, alte Sanitäranlagen und marode Hausinfrastruktur waren die Folge. Es wird also zukünftig von der Substanz gelebt und der Lebensstandard wird zurückgehen.

    Schaun mer mal, wie lange sich das die rote und grüne Wählerklientel gefallen lässt. Wobei...die grüne ist da im Kern echt hart im nehmen, wenn ich mir deren "alternative" Viertel so ansehe. Viele scheinen es etwas rustikaler zu wollen und haben auch keine Probleme mit Untermietern in Haus und Haar. 😂

    14:22 Uhr, 20.08.2019

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Über den Experten

Oliver Baron
Oliver Baron
Experte für Anlagestrategien

Oliver Baron ist Finanzjournalist und seit 2007 als Experte für stock3 tätig. Er beschäftigt sich intensiv mit Anlagestrategien, der Fundamentalanalyse von Unternehmen und Märkten sowie der langfristigen Geldanlage mit Aktien und ETFs. An der Börse fasziniert Oliver Baron besonders das freie Spiel der Marktkräfte, das dazu führt, dass der Markt niemals vollständig vorhersagbar ist. Der Aktienmarkt ermöglicht es jedem, sich am wirtschaftlichen Erfolg der besten Unternehmen der Welt zu beteiligen und so langfristig Vermögen aufzubauen. In seinen Artikeln geht Oliver Baron u. a. der Frage nach, mit welchen Strategien und Produkten Privatanleger ihren Börsenerfolg langfristig maximieren können.

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