Höft & Wessel - Kapitalerhöhung genehmigt
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Der Aufsichtsrat der Höft & Wessel AG hat der vom Vorstand am 23. April 2001 vorgeschlagenen satzungsgemäßen Kapitalerhöhung um 5,3 % bzw. 375.000 Euro zugestimmt. Hierbei ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Als Ausgabekurs wurde mit 10,40 Euro der Börsenkurs vom 23. April 2001 festgelegt. Die neuen Aktien sind von Privatinvestoren gezeichnet worden, womit sich ein Kapitalzufluß von 3,9 Mio. Euro bzw. 7,6 Mio. DM ergibt. Mit der Kapitalerhöhung steigt das Grundkapital der Höft & Wessel AG auf 7.425.000 Euro.
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