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13:21 Uhr, 23.08.2024

Habeck will Dekarbonisierung des Mittelstandes mit 3,3 Mrd Euro fördern

Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones) - Das Bundeswirtschaftsministerium will die Dekarbonisierung im industriellen Mittelstand mit rund 3,3 Milliarden Euro fördern. Damit werden die bereits vorhandenen Klimaschutzverträge für die Industrie um Fördermittel für den Mittelstand ergänzt. Dazu veröffentlichte das Haus von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) eine Förderrichtlinie. Das Programm soll bis 2030 laufen. Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit ihre Projekte einzureichen.

Die Fördermöglichkeiten starten laut Ministerium ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen und 1 Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro sei eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.

"Heute ist ein guter Tag für den Mittelstand, für den Klimaschutz und für Arbeitsplätze in unserem Land. Mit der neuen Förderung ergänzen wir die Klimaschutzverträge und adressieren ausdrücklich den Mittelstand. Wir wollen gerade auch die vielen mittelständischen Produktionsbetriebe bei der Umstellung auf CO2-arme Verfahren unterstützen", sagte Habeck.

Für das Förderprogramm soll es jährliche Förderwettbewerbe geben. Die Finanzierung wird dem Ministerium zufolge aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erfolgen. Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ergänze als Nachfolger des Programms Dekarbonisierung in der Industrie (DDI) das Förderangebot des Wirtschaftsministerium und ermögliche gerade auch innovativen kleineren und mittelgroßen Transformationsprojekten die Umsetzung, wie das Ministerium erklärte. So könne beispielsweise die Umstellung auf Strom dort sinnvoll sein, wo heute noch fossile Brennstoffe in Prozessen genutzt werden, die hohe Temperaturen erfordern.

Die BIK tritt neben das Instrument der Klimaschutzverträge und adressiert den Mittelstand. BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt und können nicht kumuliert werden.

Weniger CO2-Ausstoß sowie Speicherung und Nutzung von CO2

Konkret ist in einem ersten Fördermodell die Förderung von Dekarbonisierungsprojekten in Industrieunternehmen vorgesehen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO2-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Die Zuwendungsempfänger müssen laut Ministerium eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, da auch das Vorhaben in Deutschland umgesetzt werden müsse.

Adressaten für diese Förderung sind laut Ministerium die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, wie etwa die chemische Grundstoffindustrie, die Stahl- sowie Gießereiindustrie, Glasindustrie, Keramikindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie, Zement- sowie Kalkindustrie. Die Förderung von bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen sei aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt.

In einem zweiten Modell ist die Förderung von Investitions- und Innovationsvorhaben zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 (CCS/CCU) vorgesehen. Damit soll die Umsetzung der Carbon Management Strategie der Bundesregierung vorangebracht werden. Die Förderung ist dem Ministerium zufolge auf schwer vermeidbare CO2-Emissionen beschränkt. Im ersten Förderaufruf sind demzufolge Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig. Innovationsvorhaben könnten zusätzlich auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden.

Investitionsvorhaben sind mit bis zu 30 Millionen Euro förderfähig; industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro, so das Ministerium.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

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