Nachricht
16:20 Uhr, 30.09.2024

Bundeskartellamt schaut Microsoft genauer auf die Finger

Erwähnte Instrumente

Von Mauro Orru

FRANKFURT (Dow Jones) - Die deutsche Kartellbehörde will Microsoft unter strenge Überwachung stellen, um zu verhindern, dass der Technologie-Gigant wettbewerbswidrige Praktiken anwendet. Das Bundeskartellamt teilte mit, dass Microsoft fünf Jahre lang einer so genannten besonderen Missbrauchskontrolle unterzogen wird, nachdem die Beamten festgestellt hatten, dass das Unternehmen für den grenzüberschreitenden Wettbewerb von herausragender Bedeutung ist. Diese Maßnahme ermöglicht es den deutschen Regulierungsbehörden, frühzeitig zu handeln und Unternehmen wettbewerbswidriges Verhalten zu untersagen.

"Microsofts Ökosystem ist heute stärker und enger vernetzt als je zuvor, denn über all seinen Aktivitäten steht die zunehmende Nutzung von Cloud und KI, Schlüsseltechnologien, in denen Microsoft seine starke Position durch die Entwicklung eigener Produkte und Kooperationen gefestigt hat", sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.

Die Aufsichtsbehörde begründete ihre Entscheidung mit der Bedeutung von Microsoft-Produkten für Regierungen, Unternehmen und Haushalte und hob besonders das Windows-Betriebssystem, Office-Anwendungen und Microsofts Investition in den ChatGPT-Hersteller OpenAI hervor. News Corp, Eigentümer von Dow Jones Newswires und The Wall Street Journal, hat eine Partnerschaft mit OpenAI zur Lizenzierung von Inhalten.

Ein Microsoft-Sprecher sagte, der Konzern werde sich bemühen, proaktiv, kooperativ und verantwortungsbewusst mit den Kartellbehörden zusammenzuarbeiten, da er sich seiner Verantwortung bewusst sei, ein gesundes Wettbewerbsumfeld zu unterstützen.

Microsoft ist der jüngste US-Tech-Gigant, der in Deutschland unter strengere Beobachtung gerät, nachdem die Behörden auch die Überwachung von Alphabets Google-, Facebook- und Instagram-Eigentümer Meta Platforms, Amazon.com und Apple verstärkt haben. Im Fall von Apple ist eine Berufung beim Bundesgerichtshof anhängig, aber die Aufsichtsbehörde betont, ihre Entscheidungen zu Google, Meta und Amazon seien endgültig.

Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

DJG/DJN/jhe/ros

Copyright (c) 2024 Dow Jones & Company, Inc.

Passende Produkte

WKN Long/Short KO Hebel Laufzeit Bid Ask
Keine Ergebnisse gefunden
Zur Produktsuche