Gutachten stützt Haftungsanspruch gegen DaimlerChrysler
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Ein Rechtsgutachten des Kapitalmarktrechtlers Prof. Dr. Rüdiger Veil (Bucerius Law School, Hamburg) kommt zu dem Ergebnis, dass die vorzeitige Rücktrittsabsicht von Jürgen Schrempp, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der DaimlerChrysler AG, schon vor dem 28. Juli 2005 eine zu veröffentlichende Insiderinformation war. Die DaimlerChrysler AG sei von der Veröffentlichungspflicht bis zur Aufsichtsratssitzung vom 28. Juli 2005 auch nicht befreit gewesen.
Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat wegen der verspäteten Ad-hoc-Veröffentlichung der vorzeitigen Rücktrittsabsicht von Jürgen Schrempp schon im September 2005 Klage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. Zwischenzeitlich ist dort für mehr als zehn Kläger ein Musterverfahren nach dem KapMuG (Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz) anhängig. Nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz ist ein Emittent verpflichtet, Insiderinformationen unverzüglich zu veröffentlichen. Wird dies unterlassen, ist er im Schadensfall einem Dritten gemäß § 37b Wertpapierhandelsgesetz zu Schadenersatz verpflichtet.
Im Fall Schrempp stand diese Personalie bereits mehrere Wochen vor der Veröffentlichung fest. Nach Bekanntgabe der Rücktrittsabsicht von Schrempp war der Aktienkurs um mehr als zehn Prozent gestiegen. Anleger, die zwischen dem 1. Juni 2005 und dem 28. Juli 2005, 10:31 Uhr noch vor der Veröffentlichung der Rücktrittsabsicht ihre Aktien verkauften, können somit den entgangenen Gewinn beim Unternehmen einfordern.
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage hat die Prozessfinanzierungsgesellschaft Juragent für von Rotter Rechtsanwälte geführte Klagen mit entsprechend hohem Schadensvolumen eine Prozessfinanzierungszusage erteilt. Dies hat zur Folge, dass Geschädigte - abgesehen von der Erfolgsbeteiligung der Juragent AG - keinerlei Prozesskostenrisiko zu tragen haben, wenn sie gegen die DaimlerChrysler AG klagen.
Rechtsanwalt Klaus Rotter: "Sowohl das Gutachten von Professor Veil als auch die Prozessfinanzierungszusage der Juragent AG stützen unsere Einschätzung, dass Schadenersatzklagen gegen die DaimlerChrysler AG hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten."
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